
Jobcenter Kyffhäuserkreis (Sondershausen)
Widerspruchsverfahren wegen Bescheid zur Aufhebung, Erstattung
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 097D067739
Widerspruch wurde gemäß § 88 SGG ohne sachlichen Grund nicht innerhalb von drei Monaten bearbeitet.
Mein Widerspruch gegen den Bescheid zur Aufhebung, Erstattung und Zahlungsaufforderung ging sachlich richtig und fristgemäß am 25.10.2021 im Jobcenter Sondershausen ein.
Eine Bearbeitung gemäß § 88 im Zeitrahmen von drei Monaten erfolgte nicht. Mit einem erneuten Schreiben vom 28.01.2022, verwies ich höflich auf die nicht erfolgte Bearbeitung ohne sachlichen Grund im gesetzlichen Rahmen. Aufgrund des realen Sachverhaltes setzte ich das Jobcenter davon in Kenntnis, dass ich in Betracht ziehe, deshalb eine Untätigkeitsklage beim zuständigen Sozialgericht zu erheben. Gleichwohl informierte ich hierzu aber, dass ich davon Abstand nehme, sollte ich zwischenzeitlich zeitnah eine Information zur Bearbeitung oder einen Bescheid erhalten! Auch dieses Schreiben blieb bis dato ohne Reaktion seitens des Jobcenters Sondershausen! Warum man hier nicht tätig wird und sowohl dem Anspruchsteller als auch dem Steuerzahler, Zeit, Mühe und Kosten auferlegt werden, die nicht nötig sind entzieht sich meiner Kenntnis.

