Durch Jobcenter Kyffhäuserkreis gelöste Beschwerde. | 316 Views | 23.02.2022 | 20:26 Uhr
geschrieben von Lucas Strödter

Jobcenter Kyffhäuserkreis (Sondershausen)

Widerspruchsverfahren wegen Bescheid zur Aufhebung, Erstattung

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 097D067739

Widerspruch wurde gemäß § 88 SGG ohne sachlichen Grund nicht innerhalb von drei Monaten bearbeitet.

Mein Widerspruch gegen den Bescheid zur Aufhebung, Erstattung und Zahlungsaufforderung ging sachlich richtig und fristgemäß am 25.10.2021 im Jobcenter Sondershausen ein.

SCHLAGWORTE

Eine Bearbeitung gemäß § 88 im Zeitrahmen von drei Monaten erfolgte nicht. Mit einem erneuten Schreiben vom 28.01.2022, verwies ich höflich auf die nicht erfolgte Bearbeitung ohne sachlichen Grund im gesetzlichen Rahmen. Aufgrund des realen Sachverhaltes setzte ich das Jobcenter davon in Kenntnis, dass ich in Betracht ziehe, deshalb eine Untätigkeitsklage beim zuständigen Sozialgericht zu erheben. Gleichwohl informierte ich hierzu aber, dass ich davon Abstand nehme, sollte ich zwischenzeitlich zeitnah eine Information zur Bearbeitung oder einen Bescheid erhalten! Auch dieses Schreiben blieb bis dato ohne Reaktion seitens des Jobcenters Sondershausen! Warum man hier nicht tätig wird und sowohl dem Anspruchsteller als auch dem Steuerzahler, Zeit, Mühe und Kosten auferlegt werden, die nicht nötig sind entzieht sich meiner Kenntnis.

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Meine Forderung an Jobcenter Kyffhäuserkreis: Bearbeitung meines Widerspruchs vom 20.10.2021.


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Kommentare und Trackbacks (2)


02.03.2022 | 21:41
von Lucas Strödter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Scheinbar denkt man die Angelegenheit aussitzen zu können. Bis dato weder eine Antwort, geschweige denn eine Bestätigung oder Bearbeitung des Widerspruchs, bzw. Anschreiben.


10.03.2022 | 11:14
von Lucas Strödter gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bescheid wurde mir zugestellt, nunmehr kann ich die weitere Vorgehensweise in Angriff nehmen.




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