Durch DHL endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1796 Views | 13.02.2010 | 07:44 Uhr
geschrieben von Frank Null

DHL (Bonn)

"Vorsicht Bruchgefahr" wird bei DHL einfach ignoriert

Ich musste leider feststellen, dass die Ware, die ich gekauft habe, defekt bei mir angekommen ist.

Ich hatte auch sofort mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen und gefragt, was mit der Ware sei und er versicherte mir, dass dies Gerät noch einmal geprüft wurde, und es hat da auch noch funktioniert.

Es waren auch Aufkleber auf dem Paket drauf, auf denen stand "Bruchgefahr"und vor "Nässe schützen" und "Nicht Werfen".

Was glauben sie, was die Frau bei der Annahmestelle gemacht hat? Sie hat im Beisein des Verkäufers und dessen Frau das Packet auf einen Haufen Geschmissen. Und als sie darauf angesprochen wurde, hieß es wortwörtlich "Was glauben sie, wie die damit im Paketzentrum umgehen."

Ich werde dieses Packet Samstag wieder abgeben und hoffe auf eine schnelle Bearbeitung.

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Kommentare und Trackbacks (18)


13.02.2010 | 07:46
von H. M. | Regelverstoß melden
Was ist denn kaputt? Karton beschädigt? War es so verpackt, dass es im Karton nicht hin und hergerutscht ist? Was war überhaupt drin?

13.02.2010 | 07:54
von Frank Null | Regelverstoß melden
In diesem Paket war ein Notebook der Firma ASUS. Ich habe auch die Rechnung von der Firma, die dieses Gerät einer Sichtprüfung und einer technischen Prüfung unterzogen hat.
Dann kommt noch hinzu, dass der Displayrahmen drei Mal gerissen ist und das Gerät auch nicht mehr funktioniert. Ich war jetzt bei zwei Computerreperatufirmen, die mir auch sagten, dass mit aller Wahrscheinlichkeit die Platine ein Haarriss bekommen hat.

13.02.2010 | 07:57
von Frank Null | Regelverstoß melden
Es ist auch gut verpackt worden, es konnte nichts rutschen.

13.02.2010 | 08:18
von ReclaBoxler-1210975 | Regelverstoß melden
Die Pakete werden hauptsächlich automatisch behandelt, deswegen reicht es nicht, wenn da nichts verrutschen kann oder irgendwelche Warnhinweise draufstehen.
Nachzulesen hier:

www.dhl.de/de/paket/geschaeftskunden/verpackung-versand/verpackungshinweise/faq.html

Verwenden Sie für den Versand von elektrischen oder elektronischen Geräten bitte nicht nur die Original-Verpackung, in der Sie das Gerät auch gekauft haben. Die Originalverpackung ist meistens nur für den Transport in Großgebinden (Palette, Container usw.) ausgelegt. Eine Palette mit 700 - 800 kg Gewicht lässt sich nur mit Hubwagen oder Gabelstapler bewegen. Dementsprechend dünn können die Polster der einzelnen Verpackungen dimensioniert werden. Im Versand werden die Pakete dagegen einzeln über Förder- und Verteilanlagen bearbeitet. Hier kommen andersartige Belastungen auf die Einzelsendungen zu, so dass die Originalverpackungen allein oft nicht ausreichen.
Bitte setzen Sie die Originalverpackung deshalb allseitig gut gepolstert in eine weitere stabile Versandverpackung ein!

Un dann sollte man sich auch den Punkt "Leitfaden" auf dieser Seite durchlesen!

www.dhl.de/de/paket/geschaeftskunden/verpackung-versand/verpackungshinweise.html

Wenn man das alles beachtet, kann nichts passieren.

13.02.2010 | 09:29
von Frank | Regelverstoß melden
Dazu muss ich sagen, dass es nicht die Originalverpackung war, Es war eine sehr stabile Verpackung, hauptsächlich geht es darum, dass die nette Frau von der Annahme das Paket sehr unsamft bzw. ziemlich brutal auf dem Kartonstapel geschmissen hat.

13.02.2010 | 17:40
von ReclaBoxler-7718675 | Regelverstoß melden
 spider monkey Frank Null

Eben, und weil dies auch bei der weiteren Bearbeitung immer wieder geschehen kann, gibt es die genauen Verpackungsvorschriften.
Es reicht nicht etwas in eine "stabile" Verpackung zu tun, es muss fach- und normgerecht verpackt sein.
Dann passiert nichts.

13.02.2010 | 18:07
von Frank Null | Regelverstoß melden
Habe das Paket heute wieder abgegeben und eine Schadensanzeige zu diesem Packet gemacht, mal sehen, was rauskommt, die nette Dame am Schalter sagte mir auch gleich, dass dieses Paket dann auch aufgemacht wird, um zu sehen, ob es auch ordentlich verpackt worden ist, und im Zweifelsfall wird dieses Gerät von einem Gutachter unter die Lupe genommen. Mal sehen, wie lange das dauert. Und wenn das alles keinen Sinn hat, freut sich schon die Rechtsschutz drauf.

13.02.2010 | 20:22
von ReclaBoxler-9919875 | Regelverstoß melden
Die Rechtsschutz freut sich nicht drauf, weil das nämlich in die Hose gehen wird.

14.02.2010 | 12:10
von ReclaBoxler-6127013 | Regelverstoß melden
Wenn der Absender gewerblich handelt, ist dieser für Beschädigungen auf dem Versandweg verantwortlich und muss entsprechend für Reparaturkosten/Ersatz aufkommen und die entstehenden Ansprüche selbst gegenüber DHL geltend machen.

Da Sie nicht der Vertragspartner von DHL sind, sondern der Absender, können Sie hier gegenüber DHL auch mit Rechtschutz nichts ausrichten.

Mehr Sinn würde es machen, gegen den Absender vorzugehen, falls es sich dabei um eine Firma handelt.

14.02.2010 | 19:13
von Frank | Regelverstoß melden
Das ist ja das Problem, es ist kein gewerblicher Verkäufer, es ist auch noch eine Rechnung von einer Firma, die bestätigt, dass dies Gerät auf optische und technische Mängel geprüft hat.
Und es war alles in Ordnung. Die Rechnung habe ich auch beigelegt. Mal schauen, was da rauskommt.

22.02.2010 | 08:02
von Frank Null noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo zusammen, die DHL hat sich bei mir gemeldet und wollte den Sachverhalt dazu noch einmal. Bin gespannt, was dabei rauskommt.


25.02.2010 | 10:37
von Holger W. | Regelverstoß melden
Aha, verkauft von einer Privatperson, aber mit einer Rechnung einer Firma, die den Inhalt geprüft hat. Nun ja, vielleicht ist es dem lieben Versender ja beim Einpacken selber runtergefallen?

Mal ehrlich, ich bekomme jeden Tag Pakete und versende hunderte pro Monat. Klar, die Pakete werden absolut nicht sanft behandelt, aber wenn etwas gut verpackt ist, dann geht so schnell nichts zu Bruch. Bei uns fliegen Pakete, in denen sich Glasvasen befinden, aber kaputt geht deswegen noch lange nix, solang man sich an die Verpackungsvorschriften der Versender hält.

Den beschriebenen Schaden kann ich mir beim besten Willen nicht nur wegen unsanfter Behandlung erklären.

27.02.2010 | 21:41
von Andrea Meier | Regelverstoß melden
Meines Wissens muss Ware in Paketen so verpackt sein, dass sie einen Sturz von 60 cm oder 1 Meter (genau weiss ich es nicht) unbeschadet überstehen kann. Da in den Verteilungszentren alles vollautomatisiert auf Transportbändern geleitet wird und dann in Container "fällt", muss das so sein. Insofern schätze ich, haben Sie in diesem Fall nicht viel auszurichten. VG

06.03.2010 | 07:45
von Frank Null noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


16.03.2010 | 08:01
von Frank Null noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


18.03.2010 | 10:53
von Andreas DHL | Regelverstoß melden
Hallo, gibt es hier auch eine Paketnummer, oder wird eine Veröffentlichung nicht gewünscht?

Gruß A.

20.04.2010 | 20:42
von Frank Null noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


20.04.2010 | 20:50
von Frank Null endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.




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