108 Views | 23.03.2022 | 11:09 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4711941

FID Verlag GmbH (Bonn)

Bauerfängermethoden, Mahnung für nicht erbrachte Leistung

Bestell-/Kundennummer: 84-488097-73

Der FID Verlag reagiert nicht auf mehrfache Widersprüche, setzt statt dessen ein Inkassounternehmen ein. Ein scheinbar kostenloses Angebot entpuppt sich als Bauernfangmethode. Trotz Kündigung werde ich nicht aus dem Vertrag entlassen

Sehr geehrte Damen und Herren des
SCHLAGWORTE
FID Verlag GmbH, ich hatte Ihnen am 13. Januar 2022 per Einschreiben sowie Fax einen Brief geschickt, auf den ich bis heute keine Antwort erhalten habe. In diesem hatte ich erneut Widerspruch auf das Schreiben vom 7.01.22 der EXGO Inkasso e. K. in Ihrem Auftrag widersprochen, da es unberechtigt ist. Begründung: Mehrfach hatte ich schriftlich Widerspruch zuletzt am 10.12.21 bei Ihnen dem FID Verlag GmbH, Koblenzer Straße 99, D-53177 Bonn eingelegt, und freundlich um Klärung des Sachverhaltes und gebeten. Die zu gesendeten Unterlagen und Ihre Begründungen sind widersprüchlich in Bezug auf die Umstände des Vertragsabschlusses für die genannten Forderungen (mal telefonischm mal schriftlich) und des Forderungsgrundes „Homöopathie heilt“ (Diese Zeitschrift existiert nicth in Ihrem Hause). Ich hatte Ihnen mitgeteilt, dass Ihre Forderungen für mich nicht nachvollziehbar sind, was konkret für welche Leistung offen ist. Beide Zeitungen „Heilen mit Homöopathie“ „Aus der Landarztpraxis“ sind gekünditg, die ist von Ihnen bestätigt. Die Zeitungen
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wurden ebenso zurückgesendet. Auf meine beiden letzten Widersprüche vom 13.01.22 und 10.12.21 gegen Rechnungen & Mahnungen sowie das angedrohte Inkassoverfahren habe ich wieder von Ihnen keine Antwort erhalten, stattdessen Post von dem von Ihnen beauftragten Inkasso Unternehmen. Ich bin sprachlos, sehe mein Recht auf Widerspruch nicht berücksichtigt und verlange die sofortige Einstellung des Inkassoverfahrens. Rein vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei (Creditreform, Infoscore, Bürgel etc.) gemeldet werden darf. Ebenso rein vorsorglich mache ich bereits jetzt die Einrede der Verjährung geltend. Ich bat Sie weiter, mir innerhalb von drei Wochen ab Erhalt dieses Einschreibens schriftlich mitzuteilen, ob Sie die Angelegenheit weiterverfolgen werden. Bitte erlassen Sie keine weiteren Mahnschreiben und verzichten Sie auf die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Einem solchen würde ich widersprechen. Den hier geäußerten Forderungswiderspruch halte ich konsequent aufrecht, da Ihre Forderungen unberechtigt sind. Mit freundlichen Grüßen
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Meine Forderung an FID Verlag GmbH: Die Einstellung des Inkasso- und Manhverfahrens, eine kulante Lösung


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Kommentare und Trackbacks (2)


23.04.2022 | 17:59
von ReclaBoxler-4711941 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Trotz mehrer Einschreiben, keine Realtion des Dienstleisters FID. Fazit: schnell geködert mit angeblich kostenlosem Abo. Das Klingedruckte hatte ich nicht lesen können. Dort findet sich in Schriftgröße vier sich dann aber eine kostenpflichteges Abo nach der ersten Ausgabe welches sich nicht so einfach kündigen lässt, weil der "Dienstleister" nicht erreichbar ist


23.04.2022 | 18:09
von ReclaBoxler-4711941 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der FId-Verlag reagiert leider nicht auf meine Briefe, auch nicht auf Einschreiben. Ich habe Beschwerde bei der DSGVO eingelegt, weil auch diese Anfrage unbeantwortet blieb.




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