Das Sozialgericht Berlin kann keinen Anordnungsgrund erkennen!
Obwohl die Krankenkasse seit nunmehr mehreren Wochen die Versichertenkarte sperrt, keine Ersatzbescheinigung ausstellt - all das trotz Kenntnis dringend notwendiger medizinischer Maßnahmen nebst Medikamentierung?
Falls das Sozialgericht bzw. die Krankenkasse es noch nicht bemerkt haben sollten: Wir befinden uns inmitten einer Pandemie mit akuter Omikron-Welle. Darüber hinaus zahlt die Krankenkasse natürlich auch kein Krankengeld. Die Sperrung der Karte verhindert auch die Impfung - und das, obwohl diese steuerfinanziert ist!
Und ich frage die Richter, wie sie reagieren würden, wenn man ihnen die medizinische Versorgung nebst Lebensunterhalt entziehen würde? Auch: ob sie im persönlichen Betreff nicht doch einen Anordnungsgrund sähen? Zumal das Ganze so offensichtlich aus - vorsichtig ausgedrückt - Inkompetenz und Willkür geschieht!
Ich verlange die umgehende Anordnung der Entsperrung meiner Krankenversichertenkarte sowie die Festsetzung der Beiträge auf die tatsächliche Höhe sowie die Bewilligung von Ratenzahlung nebst Auszahlung des längst überfälligen Krankengeldes.
Meine Forderung an Sozialgericht Berlin:
Festsetzung der Beiträge auf Mindestbeitragshöhe, Festsetzung auf Ratenzahlung, umgehende Aufhebung Ruhendstellung v. Leistungen!