VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG (Bonn)
Abofalle Unternehmens Steuern Aktuell
Ich habe im November 2021 einen kostenlosen Newsletter bezüglich Unternehmens-Steuern bei Ihnen angeklickt.
Im Dezember wurden mir dünne 6 Seitige Info-Heftchen zugeschickt, die ich für kostenlose Heftchen in Verbindung mit dem kostenlosen Newsletter hielt. Im Januar 2022 erhielt ich dann eine Rechnung über 112,75 € für vier dieser Heftchen.
Im Februar 2022 kam eine Rechnung über 91,40 € für weitere vier Heftchen. Nun habe ich bereits zwei Mahnungen per E-Mail erhalten und ich weiß nicht wofür, weil ich lediglich einen online Newsletter angeklickt hatte.
Deshalb habe ich dem VNR-Verlag mit Schreiben vom 11.02.2022 per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt, dass ich keinen Vertrag mit ihnen abgeschlossen habe, sondern nur einen kostenlosen Newsletter abonniert und bereits abbestellt habe.
Darauf erhielt ich eine E-Mail, in der mir meine "Kündigung" bestätigt wurde, ich habe jedoch gar nicht gekündigt, weil es nichts zu kündigen gab. Ich habe keinen Vertrag abgeschlossen. Die "Kündigung" wurde mir dann zum Ende des Jahres 2022 bestätigt. Das heißt, dass ich jetzt für das ganze Jahr 2022 zahlen soll? Wenn man bewusst das Heftchen Unternehmens Steuern aktuell bestellen will, findet man nichts und erst recht nichts über die Kosten.
Das ist eine absichtliche Irreführung und Täuschung der Menschen und an den vielen Beschwerden sieht man, dass ich nicht die Einzige bin, die in eine ABO-Falle gezogen wurde. Ich habe mich bereits mit dem hessischen Verbraucherschutz in Verbindung gesetzt, der im Jahr 2018 den VNR Verlag abgemahnt hatte.
Hat es eine so große Firma wirklich nötig, so zu Geld zu kommen? Normalerweise enthält jede Zeitschrift, die man kauft, auf der ersten oder letzten Seite eine Preisangabe. Diese fehlt in Ihrem Info Heft gänzlich, so das man davon ausgeht, dass diese kostenlos sind.
Ich bitte um sofortige Stornierung der Rechnungen und Einstellung der Lieferung dieser Heftchen. Ich bin kein Kunde und werde nie einer werden. Gerne schicke ich die "Heftchen" zurück.
04.04.2022 | 19:03
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrte Frau Meinecke,
leider bekommen wir heute erst die Information über Ihre Beschwerde auf dieser Plattform.
Wie Sie wissen, wurde am 31.03.2022 Ihr Anliegen bereits zu Ihren Gunsten belöst. Bitte lesen Sie die an Sie gerichtete E-Mail.
Diese Beschwerde können Sie nun bitte als "gelöst" kennzeichnen.
Freundliche Grüße aus Bonn
Anita Huth
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