
Hanwha Q CELLS GmbH OT Thalheim (Bitterfeld-Wolfen)
Fehlerhafte Rechnung und ungerechtfertigte Abbuchung
Bestell-/Kundennummer: 200094502
Keine Rechnungskorrektur nach fünf Wochen
Am 14.01.2022 habe ich eine Jahresrechnung für einen Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 erhalten.
Diese war zu hoch, wies eine Nachzahlung von 368,xx aus, da Q-Cells einen wie auch immer hochgerechneten EB annahm, da der korrekte EB von mir nicht vorlag.
14.01.2022: Bitte um Rechnungskorrektur.
04.02.2022: Abbuchung des nicht korrekten Betrages durch Q-Cells, keine Rechnungskorrektur.
04.02.2022 Erneute Bitte um Korrektur mit Fristsetzung, Ankündigung der Rücklastschrift am 11.02.2022.
10.02.2022 Rückmeldung von Q-Cells, dass der übermittelte Zählerstand nicht plausibel sei; Übermittlung eines Fotos des Zählerstandes, wie von Q-Cells erbeten; Erklärung erbeten, warum nicht plausibel.
21.02.2022: Rücklastschrift veranlasst.
22.02.2022: Q-Cells teilt mit, dass sie festgestellt haben, dass eine Rücklastschrift erfolgt ist; Ankündigung, dass erneute Abbuchung sowie evtl. entstandene Rücklastschriftkosten zum 09.03.2022 erfolgt.
26.02.2022: Ich habe ein Guthaben von 48,xx errechnet und Q-Cells nochmal um Rechnungskorrektur gebeten.
Q-Cells stellt innerhalb von zwei Tagen fest und reagiert, wenn eine Rücklastschrift erfolgt. Eine Rechnungskorrektur dagegen dauert fünf Wochen.
Vorteilhaft ist, dass dieser Stromdienstleister nicht Insolvenz angemeldet hat, wie viele andere. Negativ ist, dass er bei Verwaltung leider immens überfordert ist.
Ich erwarte eine Rechnungskorrektur und Auszahlung Gutschrift bis 10.03.2022. Ich setze zudem voraus, dass keine Rücklastschriftgebühren einbehalten werden.

05.03.2022 | 10:14
Abteilung: Energy Retail/Q.ENERGY
Bitte entschuldigen Sie die verzögerte Bearbeitung Ihrer Rechnungsreklamation.
Wir haben Ihre Rechnung storniert und am 02.03.2022 eine korrigierte Abrechnung erstellt.
Ihr Guthaben in Höhe von 48,46 EUR wird Ihnen in der kommenden Woche gutgeschrieben. Die Rücklastschriftgebühr haben wir Ihnen selbstverständlich gutgeschrieben.
Beschwerde ist gelöst