Durch Wunschgutschein endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 136 Views | 18.03.2022 | 16:35 Uhr
geschrieben von Inge N.

Wunschgutschein GmbH (Brilon)

Gutschein über 50 EUR ohne Grußkarte wertlos

Zu meinem Geburtstag habe ich im Februar 2022 eine Grußkarte über 50 EUR von meinen Kollegen geschenkt bekommen.

SCHLAGWORTE

Ich habe die beigefügte scheckkartengroße Karte, auf der der Wert "50 EUR" aufgedruckt war, aus der Grußkarte entnommen und die Grußkarte samt Umschlag in den Müll geworfen.

Gestern wollte ich den Gutschein einlösen und musste feststellen, dass die Gutscheinnummer zum Einlösen nicht auf dem Gutschein, sondern auf der Grußkarte aufgedruckt ist.

Diese hatte ich ja leider bereits entsorgt. Ich konnte glücklicherweise in Erfahrung bringen, dass der Kauf der Grußkarte an einer Tankstelle erfolgte und auch die Quittung (Kassenbon), aus dem der Kauf mit Datum und Uhrzeit, sowie die Zahlweise (Visa), Kreditkartennummer und der Betrag hervorgeht. Diesen Beleg habe ich an wunschgutschein.de weitergeleitet. Sie wollen nun einen Aktivierungs-Code wissen, den es nicht gibt. Die Käuferin der Grußkarte hat keinen Aktivierungs-Code erhalten.

Auf dem wunschgutschein.de vorliegenden Kassenbon - den ich denen per E-Mail zugeschickt habe - geht sogar hervor, welcher Kassierer den Vorgang bearbeitet hat. So viele Grußkarten von wunschgutschein.de werden sicher nicht zur gleichen Minute bei dieser Tankstelle verkauft worden sein. Für mich sieht das aus, als würde man bewusst in Kauf nehmen, dass mit den Grußkarten so verfahren wird, wie ich und weitere Personen (wie man hier auf der Website lesen kann) verfahren sind.

50 EUR Reinverdienst für wunschgutschein.de und 0 Gegenleistung! Der Kundenservice von wunschgutschein.de ist auch Null daran interessiert, bei der Klärung des Problems zu supporten.
Der gleiche standardisierte Antworttext wurde mir auch zugesendet (Die Handhabung der Einlösung ist auf der Grußkarten-Rückseite erklärt. u.s. w.).

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Meine Forderung an Wunschgutschein GmbH: 50 EUR.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.03.2022 | 10:08
Firmen-Antwort von: Wunschgutschein GmbH
Abteilung: Customer Service

Lieber Kunde,

vielen Dank für Ihre Bewertung.

Wir bedauern, dass Sie mit WUNSCHGUTSCHEIN unzufrieden sind.

Wir können verstehen, dass es ärgerlich ist, dass Sie die WUNSCHGUTSCHEIN-Karte mit dem Code nicht vorliegen haben.

Die Handhabung der Einlösung ist auf der Grußkarten-Rückseite erklärt.

Der WUNSCHGUTSCHEIN will sich als Komplett-Geschenklösung und Universalgutschein-Geschenk für verschiedene Partner von den Scheckkarten-Lösungen einzelner Partner unterscheiden. Unser Geschenk besteht aus Umschlag und ansprechender Grußkarte. Der scheckkartengroße Werbeflyer dient lediglich als Werbemittel darauf ist auch angegeben, dass der WUNSCHGUTSCHEIN-Code auf der Grußkartenrückseite zu finden ist.

Ferner lassen sich die Grußkarten, auf die der Rubbelcode aufgestanzt wird effizienter und fehlerfreier von unseren Produktionsmaschinen verarbeiten als das kleine Werbekärtchen, was nicht besonders robust ist.

Um eine Zuordnung zu Ihrem WUNSCHGUTSCHEIN noch herstellen zu können, mailen Sie gerne Ihren Sachverhalt an die zuständige Fachabteilung, erreichbar unter dusoffice spider monkey wunschgutschein.de, dann werden wir den Sachverhalt priorisiert für Sie prüfen.

Wir finden sicherlich eine gütliche Lösung. Es ist kein Guthaben verloren.

Viele Grüße, das Team von WUNSCHGUTSCHEIN

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Kommentare und Trackbacks (2)


24.03.2022 | 13:21
von Inge N. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Rückmeldungen wie bei jeder bisher hier veröffentlichten Beschwerde: nur "copy and paste". Immer die gleiche Antwort, sowohl über die "normale" Mailadresse, als auch über die "Spezialisten"-Mailadresse". Null Interesse, den Sachverhalt aufzuklären. Ich kann nur abraten!


31.03.2022 | 14:12
von Inge N. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
In sämtlichen Antworten nur die gleichen Floskeln und copy and paste. Keine Hilfestellung, kein Entgegenkommen, null Interesse an Klärung des Sachverhalts.




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