228 Views | 07.04.2022 | 06:41 Uhr
geschrieben von Jürgen Höver

Netto Marken-Discount AG & Co. KG (Maxhütte-Haidhof)

Schäden durch ausgelaufene Batterien der Eigenmarke

Ich habe 2019 mir eine "große" MagLite-Taschenlampe (LED) für drei Mono-Batterien (D-Cell) gekauft. Die zugehörigen Batterien habe ich als Eigenmarke des Handels ("StarQ") bei "Netto" erstanden. Da diese Batterien nur im Zweier-Blister gehandelt werden, musste ich also vier Batterien kaufen. Drei kamen in die Taschenlampe, eine in die Schublade.

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Anfang des Jahres stelle ich zufällig fest, dass die verbliebene Batterie in der Schublade am Auslaufen ist. Obwohl auf ihr aufgedruckt steht: Verwendbar bis Juni 2023. Besorgt kontrollierte ich die immer mal wieder verwendete Lampe. Auch diese Batterien waren ausgelaufen und derart in der Lampe verklebt, dass sie sich nicht mehr entfernen lassen.

Der Auslaufprozess hat vermutlich schon vor vielen Monaten begonnen. Also habe ich einen entsprechenden Bericht an Netto gesendet. Nach Fragen "Wo haben Sie bestellt?" letztlich ein Formular per E-Mail erhalten, wo ich noch einmal alles erklären musste.

Und dazu noch Fotos anfertigen und hochladen sollte, was ich auch getan habe. Und was kommt dann vom "Kundenservice"? Sinngemäß: "Da die gesetzliche Gewährleistungspflicht abgelaufen ist, können wir leider nichts für sie tun". (Wenn man sowieso vorhat, nichts zu tun, dann halte ich es für unangemessen, dem Kunden auch noch die Anfertigung von Fotos zuzumuten).

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Kommentare und Trackbacks (1)


10.05.2022 | 17:17
von Jürgen Höver noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Während andere Firmen wegen Kleinigkeiten ganze Wochenproduktionen von Artikeln aus dem Sortiment nehmen und Kunden warnen, sitzt Netto ihre "Zeitbomben", also Geräte zerstörende weil in der angegebenen Verwendungszeit auslaufende Batterien einfach aus.
Bleibt also nur dem Kunden übrig, andere Kunden vor dem Kauf von Batterien und ggf. anderen Non-Food-Artikeln bei Netto zu warnen.




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