Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 372 Views | 08.04.2022 | 19:48 Uhr
geschrieben von Schram

Jochen Schweizer GmbH (München)

Gutscheinverlängerung nur für 30% des Wertes

Wir sind im Besitz eines Erlebnisgutscheins von Jochen Schweizer (reguläre Gültigkeit drei Jahre), der am 31.12.2021 auslief.

SCHLAGWORTE

Wir hatten mehrfach versucht diesen einzulösen, was aufgrund der Corona-Pandemie über längere Zeiträume gar nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich war.

Nun verlangt Jochen Schweizer für eine sogenannte „Verlängerungspauschale“ vehement unglaubliche 30% des Gutscheinpreises.

Ich bin ehrlich gesagt sprachlos, dass ein Unternehmen wie Jochen Schweizer es nötig hat, aus so eine Situation auch noch Profit zu schlagen.

Wir habe für eine Leistung bezahlt, aber im Gegenzug keine Leistung erhalten. Da die Einlösung in den letzten zwei Jahren sehr erschwert bis gar nicht möglich war und der Gutschein nun nicht mehr eingelöst werden kann, so müsste doch zumindest der Geldwert, den das Unternehmen erhalten hat, (wegen mir, gegen eine Servicepauschale) erstattet werden. Anderenfalls bereichert sich das Unternehmen Jochen Schweizer hier ungerechtfertigt.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Kostenfreie Verlängerung des Gutscheins oder Erstattung des erhaltenen Geldwerts.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.04.2022 | 12:16
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Kundenservice

Lieber Kunde, vielen Dank für Ihr Feedback. Ihr Gutschein ist leider verjährt und nicht mehr gültig. Unsere Gutscheine unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren, die inzwischen abgelaufen ist. Aufgrund der besonderen Situation im letzten Jahr prüfen wir in Ihrem Fall gern ob die Möglichkeit einer Kulanzlösung besteht. Sollte Ihr bereits bestätigter Termin seitens des Veranstalters abgesagt wurden sein, so lassen Sie uns bitte folgende Informationen innerhalb der nächsten 7 Tage zukommen:

  • Terminabsage Bestätigung des Veranstalters
  • Ihre Adresse.

Wenden Sie sich bitte mit den angeforderten Unterlagen an unseren Kundenservice, sodass dieser Ihr Anliegen erneut prüfen kann. Freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


14.04.2022 | 15:06
von Schram noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Problem wurde nicht gelöst!
Vom Unternehmen kam lediglich eine standardisierte Antwort, die in keinster Weise auf ein Anliegen eingeht! Man setzt einfach vorgefertigte Phrasen als Antwort unter die Beschwerden der Geschädigten Verbraucher!

JOCHEN SCHWEIZER scheint es sich zur Geschäftsphilosophie gemacht zu haben, sich unter Berufung auf eine „Verjährung“ (wohlgemerkt während einer weltweiten Pandemie) ungerechtfertigt zu bereichern und ohne Gegenleistung einfach das Geld seiner Kunden zu behalten! So kann man sich natürlich auch eine dicke Nase verdienen!

Diese unlauteren Geschäftsmethoden werde ich in meinem Bekannten- und Freundeskreis und ggf darüberhinaus öffentlich machen, um andere vor JOCHEN SCHWEIZER zu warnen!


21.04.2022 | 16:33
von Schram noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


05.05.2022 | 18:46
von Schram noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


26.05.2022 | 21:18
von Schram noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.06.2022 | 16:51
von Anke Lüdeke | Regelverstoß melden
Hallo, ich plane einen TV Beitrag zum Thema "Gutscheine" und suche noch jm, der mir via Zoom oder Teams kurz einen Erfahrungsbericht zu Jochen Schweizer gibt. Hätten Sie Interesse? In diesem Fall würde ich mich sehr freuen, wenn Sie sich unter anke.luedeke spider monkey web.de melden. Viele Grüße Anke Luedeke



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