Bad-Apotheke, Heinz-Peter Fichter e.K. (Bad Rothenfelde)
Inkasso ohne Rechnung oder Mahnung
Bestell-/Kundennummer: 20-3826757
Am 26.02.2020 bestellte ich Ware im Wert von 11,45 Euro.
Eine Rechnung lag nicht bei. Ich erhielt diese weder per E-Mail noch per Post. Am 17.02.2022 erhielt ich ein Schreiben des Inkassobüros Creditreform, dass die Bad Apotheke, Bad Rothenfelde regelmäßig zur Entlastung ihrer Buchhaltung, die Einziehung von Außenständen überträgt. Der ausstehende Gesamtbetrag belief sich plötzlich auf 59,78 Euro wobei das Schreiben mehrere Beträge enthielt, die sich entsprechend kürzerer Zahlungstermine verringern. Eine Rechnung oder Zahlungserinnerung sowie Mahnung ist mir bis dahin nie zugegangen.
Daraufhin habe ich die Forderung von 11,45 Euro an die Bad Apotheke überwiesen.
Am 07.03.2022 erhielt ich ein weiteres Schreiben vom Inkassobüro mit einer Forderung von jetzt 103,85 Euro. Ich habe dem Inkassounternehmen mitgeteilt, dass die Hauptforderung von mir beglichen wurde und ich keine weitere Zahlung tätigen werde.
Bezüglich der Inkassokosten werde ich sämtliche Forderung zurückweisen, da ich mich ohne Rechnung/Mahnung oder Zahlungserinnerung nicht im Verzug befand.
Laut Inkassounternehmen wurden mir angeblich eine Rechnung zugestellt. Eine solche Rechnung oder gar Mahnung habe ich nie erhalten. Als Anlage wurde mir eine Rechnung mitgeschickt, die angeblich per E-Mail zugestellt wurde. Der Empfänger der E-Mail war allerdings eine interne E-Mail-Adresse der Apotheke. In dem letzten Schreiben des Inkassounternehmens wurden mir gerichtliche Maßnahmen angedroht. Und dadurch werden mir natürlich weitere nicht unerhebliche Kosten entstehen. Komischerweise wurde mir auch angeboten, eine angemessene Teilzahlung zu leisten.
Recherchiert man etwas im Internet, stellt sich heraus, dass dies kein Einzelfall ist. Mehrere gleichgelagerte Fälle findet man hier.
Ich hoffe auf diesem Weg den Fall klären zu können.
Ich erwarte, dass der Inkassoauftrag storniert wird.
Die Hauptforderung gegenüber der Bad Apotheke wurde nach Bekanntgabe sofort beglichen, ein Verzug ist daher nicht eingetreten.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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