Von homee beantwortete Beschwerde. | 243 Views | 15.04.2022 | 12:38 Uhr
geschrieben von Kay Schmale

homee GmbH (Berlin)

Abzocke durch überteuerte Mahngebühren

Bestell-/Kundennummer: 110881

5 € Mahngebühren für eine simple E-Mail geht's noch?

Ich habe letzten Monat meinen Stromanbieter zu stromee gewechselt, was auch problemlos geklappt hat.

Vertragsbeginn war am 11.03. und die Abschläge sollten monatlichen bis 5. des Monats überwiesen werden.

Da ich am 01.03. noch für den Monat März bei meinem alten Anbieter gezahlt habe, ging ich davon aus das ich erst zum 05.04. an stromee überweisen muss.

Jedoch kam dann zu meiner Überraschung am 30.03. direkt eine Mahnung mit satten 5 € Mahngebühr per E-Mail!

Nach meiner Ansicht ist so was eine dreiste Abzocke!

Es sind keine Kosten entstanden!

Weder durch Papier noch Briefmarken, wie es auf postalischem Wege der Fall gewesen wäre und ich es dann vielleicht auch noch hätte akzeptieren könnte.

Aber per E-Mail 5 € Mahngebühren zu verlangen ist einfach nur eine freche Abzocke.

Zumal ich auch noch Neukunde bin hätte man bei der ersten Zahlung und der ersten Mahnung ruhig etwas Nachsicht üben können.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an homee GmbH: Etwas mehr Rücksicht bei Neukunden.


Firma hat geantwortet nach 20 Tage nach 20 Tage
06.05.2022 | 13:26
Firmen-Antwort von: homee GmbH
Abteilung: Kundenservice

Hallo Kay,

danke für dein Feedback zu unserem Mahnprozess. Wird der Lieferbeginn untermonatlich bestätigt, kann es vorkommen, dass Abschlagszahlungen von beiden Anbietern für den gleichen Monat gefordert werden. Mit der Schlussrechnung des ehemaligen Anbieters findet jedoch eine Verrechnung statt, mit der evtl. Doppelzahlungen aufgehoben werden. Durch die Nichtzahlung vom Abschlag März wurde die Fälligkeit überschritten und damit gemahnt. Die dabei entstandenen Mahnkosten beziehen sich in erster Linie auf die Stromkosten bei der Generierung. Aber auch nachgelagerte Bearbeitungsschritte durch die überfälligen Posten werden durch die Mahngebühr gedeckt. Es sind nicht zuletzt Arbeitsaufwände wie die zur Beantwortung von Rückmeldungen zu Mahnschreiben oder deren Gebührenhöhe, die dadurch kompensiert werden müssen.

Gerne kannst du dich direkt mit uns in Verbindung setzen, um noch offene Fragen zu klären.

Freundliche Grüße,

dein stromee Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (2)


25.04.2022 | 12:26
von Kay Schmale noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keine Reaktion der Firma


06.05.2022 | 23:38
von Sepp Müller | Regelverstoß melden
Die Mahngebühren sind völlig unzulässig: Laut geltender Recht­spre­chung dürfen Unter­nehmen als Mahngebühren nur solche Kosten geltend machen, die tatsächlich durch die Mahnung angefallen sind. Das ist im Zweifel nicht mehr als die Kosten für eine Brief­marke, den Druck und das Papier für das Mahnschreiben. Kommt die Mahnung per E-Mail, dürfen demnach gar keine Kosten geltend gemacht werden.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!