923 Views | 21.04.2022 | 12:40 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5207151

REWE Markt GmbH (Köln)

Kassierin beleidigt mit Schimpfwörter

Gibt es Konsequenzen wenn ein Kunde grundlos beleidigt wird?

Ich versuche mich kurz und knapp zu halten.

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Jedoch ist die Geschichte bisschen länger eigentlich. Ich war heute mit meinem ein-jährigen Kind einkaufen und hielt es für richtig die Verpackung von der schon gegessene Milchschnitte mit auf dem Kassenband zu legen um sie auch zu bezahlen. Was danach passiert ist ließ mich sprachlos.
Die "nette" Kassiererin hielt es für Sauerei und als ich versucht habe zu erklären wieso und weshalb ich es drauf gelegt habe meinte sie ich sollte mein Mund halten und bezahlen ansonsten würde sie mich rausschmeißen. Sie ruf kurz danach noch den Security dazu der total sprachlos war, weil er nicht verstanden hat, was der Grund war und wieso ich rausgeschmissen werden muss. Hat auch wirklich keiner verstanden. Mit dem Security sollte ich mich auch nicht unterhalten, sie hat uns ständig unterbrochen und mich angeschrien und gesagt, dass wegen mir die Kunden warten und ihn immer wieder drauf angewiesen mit mir nicht zu reden und mich raus zu schmeißen. Sie hat noch sehr viel gesagt wie z. B. dass ich bezahlen soll und gehen und mich nicht wie der letzte Dreck behalten soll. Und das alles vor meinem ein-jährigen Kind und ohne triftigen Grund. Ich will keine Erstattung oder sonstiges. Ich will, dass die Menschen verstehen wo die Grenze ist und was man sagen darf und was nicht.

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Kommentare und Trackbacks (5)


21.04.2022 | 14:03
von S. Heinzelmann | Regelverstoß melden
Solange die Lebensmittel, in Ihrem Fall die Milchschnitte, noch nicht bezahlt ist, bleibt es Eigentum des Supermarktes.
Daher gilt: Erst bezahlen und dann genießen.

21.04.2022 | 16:27
von S. Heinzelmann | Regelverstoß melden
Nachtrag:
Aber dennoch möchte noch Ihnen mitteilen, dass dieses Verhalten der Kassiererin mit ihren Beleidigungen durch nichts zu entschuldigen ist.

15.07.2022 | 18:49
von Andre Burghardt | Regelverstoß melden
Man kann auch eine Verpackung öffnen und sie im Nachhinein bezahlen, da der Artikel sich noch im Markt befindet.

Meine damalige Freundin war Diabetikerin und mitten beim einkaufen wurde ihr schwindlig was an einem sehr geringen Zuckerwert lag. Ich habe dann eine Flasche Cola geöffnet und sie hat etwas draus getrunken.

Ich habe die Flasche mit aufs Band gelegt und dem Kassierer erklärt wieso die Flasche schon geöffnet war. Er hatte vollstes Verständnis.

Aber das oben erwähnte Verhalten der Kassiererin geht überhaupt nicht.
Ich hätte bei einem solchen Verhalten direkt den Marktleiter verlangt. Egal wie lang die Schlange an der Kasse ist.

Manche Menschen lassen zu viel mit sich machen

15.07.2022 | 19:15
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Werter Hr. Burghardt, da muss ich Sie berichtigen. Es ist genau so wie es User Hr. Heinzelmann beschrieben hat. Erst zahlen dann essen. Natürlich befindet sich die Ware noch im Markt, aber im Bauch. Soll man nun röntgen;-)
Natürlich ist es im Normalfall kein Problem wenn man anständig wie man ist die leere Verpackung mit aufs Band legt.
Machen auch viele wenn sie es gar nicht mehr erwarten können. Kein Problem.
Leider findet man aber auch zunehmend immer mehr leer gegessene Verpackungen in den Regalen.
Aber das ist ein ganz anderes Thema.
Das Verhalten der Kassiererin ist in diesem Fall durch nichts zu entschuldigen und ein ernstes, eindringliches Gespräch durch die Filialverantwortlichen ein dringendes Muss!

15.07.2022 | 19:44
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Nachtrag, weil ich weiß das die ganz genauen
hier eifrig mitlesen:
Es ist auch nicht erlaubt im Markt die Einkäufe
in mitgebrachte Rucksäcke, bzw. verschließbare Taschen zu stecken bevor abkassiert wurde.
Weil die Waren dem Zugriff, bzw. der Kontrolle des Eigentümers entzogen worden sind.
Nachdem ja nicht so ohne weiteres Rucksäcke,
bzw. Taschen durchsucht werden dürfen an, bzw. nach der Kasse. Das ist aber auch gut so!
Aber auch hier gilt, im Normalfall ist das kein Problem.
Nur gern gesehen wird das nicht.



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