Durch mydays gelöste Beschwerde. | 239 Views | 28.05.2022 | 18:29 Uhr
geschrieben von Bettina Pottkämper

mydays GmbH (München)

Gutschein wird nicht eingelöst

Bestell-/Kundennummer: DEM0008/981B5599/12/2021 Code F36CB9C1

Diesen Gutschein konnte ich 2 Jahre wegen Corona nicht einlösen.

Ich finde, alle Gutscheine müssen sich automatisch auch um diese Zeit verlängern. Sie habe mir am Telefon die Auskunft gegeben, dass man nur drei Monate nach Ablauf verlängern kann. Jetzt muss ich hier als Antwort lesen, dass es neun Monate sind. Was denn nun?

Außerdem haben Sie Ihre Kunden zu informieren, wie die Bedingungen sind. Woher soll man das denn wissen.

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Meine Forderung an mydays GmbH: Kostenlose Verlängerung meines Gutscheines


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (5)


06.06.2022 | 21:28
von Bettina Pottkämper noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma hat sich bislang nicht bei mir gemekdet.


12.06.2022 | 10:35
von Bettina Pottkämper noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.06.2022 | 01:07
von ReclaBoxler-9585046 | Regelverstoß melden
Hallo,

auf der Internetseite des Unternehmens findet man folgende Stelle:

„Deinen Gutschein kannst Du gegen eine Servicepauschale verlängern, solange dieser noch gültig ist. Gehe dazu einfach auf den Punkt „Gutschein verlängern“. Nach Ablauf der Gültigkeit ist keine Verlängerung mehr möglich. “

Der letzte Satz ist in dem Fall wichtig. Das Unternehmen gewährt also eine kostenpflichtige Verlängerung, solange der Gutschein auch einen Wert hat / gültig ist.

Wenn Ihnen am Telefon drei Monate zugesprochen wurden, wird es auch so sein. Es ist nur wichtig, dass Sie zumindest wissen wann Sie und mit wem Sie gesprochen haben, sollte etwas nicht glatt laufen. Und Sie selbstverständlich nicht drei Monate verstreichen lassen. Wieso haben Sie den Gutschein nicht sofort am Telefon verlängert?

Was Ihr empfinden und was gesetzlich festgelegt ist, sind zweikomplett unterschiedliche Dinge. Gutscheine sind gesetzlich drei Jahre lang gültig. Sie hätten also theoretisch auch die Möglichkeit gehabt vor Corona zu buchen.

26.06.2022 | 12:14
von Bettina Pottkämper noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider immer noch keine Reaktion von mydays. Schade.


08.08.2022 | 20:50
von Bettina Pottkämper gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Von der Firma hat sich nie jemand gemeldet. Für mich ist die Beschwerde dahingehend gelöst, dass ich den Gutschein weggeworfen habe und nie wieder bei dieser Firma etwas kaufen werde. Vielen Dank für ihre Beemühungen. Hat aber leider nichts gebracht. B. Pottkämper




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