198 Views | 29.05.2022 | 18:21 Uhr
geschrieben von Eileen Neuber
Habe eine Tasche von Guess gekauft, der Reißverschluss ist sehr schnell kaputt gegangen, es sind 2 Jahre Garantie auf Guess Taschen, leider bekomme ich keine Hilfe von Guess
Meine Forderung an Guess Europe SAGL:
Reparatur, Austausch gegen Neuware, Erstattung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
die Gewährleistung erstreckt sich in der Regel nicht auf Verbrauchsmaterialien. Dazu gehören unter anderem Reißverschlüsse, da diese durch die regelmäßige Nutzung irgendwann mal verschleißen.
Was die Situation auch erschwert ist, sollte der Kauf bereits sechs Monate her sein, so gilt die Beweislastumkehr. Sie sind somit in der Beweispflicht und müssen darlegen, dass der Mangel nicht aufgrund von Eigenverschulden entstanden ist.
Es ist also im Prinzip einfacher mal eben einen neuen Reißverschluss einsetzten zu lassen, als sich mit dem Unternehmen auseinander zu setzen, welcher hier in Recht sein wird.