Opel Automobile GmbH (Rüsselsheim am Main)
Gelängte Steuerkette Bauteilschwäche beim Opel Insignia B
Die Steuerkette zählt lt. Hersteller und nach Rechtsprechung nicht zu den Verschleißteilen. Bauteilschwäche ist bei Opel bekannt. Opel Kundenservice lehnt Garantie- oder Kulanzregelung ab.
Ich bin seit vielen Jahren treuer Opel-Kunde.
Aktuell fahre ich einen Opel Insignia B 2,0 CDti, Baujahr 2017. Nachdem das Fahrzeug seit einiger Zeit Klackergeräusche gemacht hatte, wurde es im Opel Autohaus in 78333 Stockach geprüft und repariert.
Die Steuerkette war gelängt (lose) und hat am Motorblock gerieben und dort Einlaufriefen hinterlassen.
Nach diversen Internetforen sind gelängte Steuerketten eine sehr häufige Bauteilschwäche beim Fahrzeugtyp/-modell: Insignia B. Im Jahr 2021 gab es dazu auch ein Direktregelungs-Bulletin an die FOH (s. Anlage).
Ich bin der Auffassung, dass es sich bei der Steuerkette um ein wartungsfreies Bauteil handelt. In den Opel Garantiebedingungen (Ziff. 5.1) ist die Steuerkette auch nicht als Verschleißteil genannt. Nach einem Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg am 1.3.2019 entschieden (AZ: 4 U 30/18) wurde entsprechend festgestellt:
„Bei der Steuerkette handle es sich um eine nahezu wartungsfreie Alternative zum Zahnriemen. Die Steuerkette ist - anders als ein Zahnriemen - nicht in regelmäßigen Intervallen zu erneuern. Bei der Längung der Steuerkette handle es sich insofern um einen durchaus bekannten Mangel, der auf einen in dieser Form ungewollten Verschleiß des Bauteils zurückzuführen sei. […] Maßgeblich seien nämlich für die Frage, ob altersangemessener Verschleiß vorliege, die allgemein an einem Bauteil der betreffenden Art anzulegenden technischen Standards.“
Ich habe einen Antrag zur Garantie- oder Kulanzregelung beim Opel-Service eingereicht. Ich erhielt heute die Mitteilung, dass dieser abgelehnt würde, weil das Fahrzeug 4,5 Jahre alt sei und der letzte Kundendienst beim Bosch Kundendienst (nach Herstellervorgaben und datenregistriert) durchgeführt wurde (alle anderen Kundendienste wurden ebenfalls lückenlos bei Opel-Vertragspartnern durchgeführt).
Nach dem vorliegenden Direkt-Regelungs-Bulletin, in dem Opel die Bauteilschwäche anerkennt, fällt mein Fahrzeug nach Laufleistung und Alter in die Garantieleistung.
Ich bin mit einer Eigenbeteiligung einverstanden, aber kann nicht akzeptieren bei einem bekannten Bauteilfehler des Herstellers den kompletten Reparaturbetrag zu übernehmen.
Anders bei einem Zahnriemenwechsel, für den im Serviceheft ein Wechselintervall festgelegt ist, für das der Fahrzeughalter Sorge trägt, liegt das Verschulden bei einer defekten Steuerkette beim Hersteller.
Es ist mein erster Garantie- oder Kulanzantrag nach 20 Jahren als Opel-Kunde! Ich wünsche mir vom Opel Kundenservice, die Ablehnung meines Antrags zu überdenken und eine einvernehmliche Lösung nach meinem Vorschlag zu finden.