Amt Friesack (Friesack)
Amt Friesack verweigert Unterstützung, greift nicht ein
Die Beschwerde richtet sich gegen das Amt Friesack, bzw. an den Bürgermeister:
Wir haben seit 2018 Ärger mit unserem gegenüberliegenden Nachbar, die ihren Hund vorzugsweise Nachts bellen lassen, laut und lange.
Beschwerden gegenüber dem Nachbarn haben nichts genutzt.
Also haben wir eine Liste angefertigt, wann der Hund Nachts anfängt zu bellen. Diese wurde dem Amt übermittelt. Antwort: es gibt keine Endzeiten, wurde also abgelehnt.
Obwohl Nachts eh kein Hund lange und laut bellen darf. Aber das war dem Amt egal.
Dann eine Liste mit den Anfangs und Endzeiten. Antwort: man wird der Sache nachgehen.
Es hat sich minimal gebessert, auch weil der Winter dazwischen kam, wo die Fenster geschlossen sind. Dann im Sommer wieder das Gleiche. Ein Schreiben an das Amt ohne eine Reaktion. Dann eine Anzeige bei der Polizei, die die Anzeige an das Amt weiter geleitet hat. Antwort nun vom Amt: man wird der Sache nachgehen.
Jetzt nach Wochen keine Besserung in Sicht. Der Hund bellt munter weiter, laut und deutlich. Speziell um die Zeit von 23.00 bis 01:00 Uhr. Teilweise 30 Minuten und mehr am Stück. Es gibt keinen normalen Schlaf mehr, und wir haben reichliche Schlafstörungen.
Der Hund bellt auch am Tage, sowie er meint, etwas zu hören oder zu sehen. Dem Amt oder dem Bürgermeister scheint es egal zu sein.
Vielleicht gibt es ja auch eine gute Bekanntschaft zwischen Nachbar und Bürgermeister? Wer weiß das schon?
Als Vergleich über die Arbeit des Amtes: eine Anzeige eines anderen Nachbars gegen uns wegen zu lauter Musik wurde sehr nachhaltig untersucht, mit Einholen von schriftlichen Zeugenaussagen usw.! Wurde "leider“ durch unseren RA abgeblockt.
Es ist eine Schande, dass das Amt Friesack nichts unternimmt (!), obwohl es müsste!
Auf einem Video ist unser Haus zu sehen. Das Bellen ist zu hören, ist aber wesentlich lauter, als man es hier hört, da es erst über das Handy aufgenommen werden musste.
Video kann leider nicht hochgeladen werden.
So ärgerlich und nervig dies ist, so ist es dennoch in aller erster Linie eine zivilrechtliche Angelegenheit. Oder um es einfacher auszudrücken, man muss den Hundebesitzer entsprechend verklagen. Dabei hätte man bei der Belästigung, wie sie hier beschrieben wird, durch aus Chancen, den Prozess zu gewinnen. Alternativ kann es natürlich auch einen Vergleich geben.
Hier immer wieder an die Stadt oder Gemeinde heranzutreten, ist sinnlos. Diese hat zwar die Aufgabe der so genannten Gefahrenabwehr, wozu auch eine Lärmbelästigung gehören kann, zum Beispiel bei zu lauter Musik und ähnlichem, aber Hundegebell zur Unzeit fällt in aller Regel nicht in im Bereich der Gefahrenabwehr.
Lange Rede, kurzer Sinn: Um hier langfristig Abhilfe zu schaffen, müsste gegen den Nachbarn mit dem Hund zivilrechtlich vorgegangen werden.
Mal sehen, wie lange das gut geht.
Das Bellen hat wieder zugenommen, meistens in der Zeit von 23 bis 1 uhr.