Durch InterTimer gelöste Beschwerde. | 1 View | 05.07.2022 | 13:55 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4974251

InterTimer GmbH (Puchheim)

Geld eingezogen, Leistung nicht erbracht

Bestell-/Kundennummer: Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte

Anfang Juni habe ich eine Liegenschaftskarte und einen Grundbuchauszug angefordert.

SCHLAGWORTE

Über die Kosten war ich mir im Klaren, die werden auf der Website deutlich dargestellt.
Die Liegenschaftskarte kam zwei Tage später. Auf den Grundbuchauszug warte ich noch immer. Er sollte seit zwei Wochen bei mir sein.

Inzwischen hat InterTimer den vollen Betrag für beide Leistungen abgebucht. Ohne Rechnung. Die habe ich nun drei Mal angefordert und nicht erhalten.

Ich habe auch zwei Mal wegen des Grundbuchauszugs nachgefragt und heute die Antwort erhalten. Wenn es ein Problem gibt, muss ich mich selbst darum kümmern.

Wow! Ich bezahle für eine Dienstleistung und muss mich dann selbst darum kümmern. Großartig. Ich habe grad eine E-Mail ans Amtsgericht geschrieben und den Grundbuchauszug nun selbst angefordert.

Ich habe nun ordentlich Lehrgeld gezahlt und rate von dieser Art Dienstleistung ab. Schneller, billiger und vor allem stressfreier ist es, sich selbst darum zu kümmern.

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Meine Forderung an InterTimer GmbH: Rückerstattung der Kosten für den nicht erhaltenen Grundbuchauszug.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


05.07.2022 | 14:04
von ReclaBoxler-4974251 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mittlerweile wurde mir der Betrag für die nicht erbrachte Leistung zurückerstattet.




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