Durch DORNBACH gelöste Beschwerde. | 16 Views | 05.07.2022 | 17:23 Uhr
geschrieben von Anton Flegar

DORNBACH GmbH (Koblenz)

Gebührenrechnung ohne vorherige Mitteilung

Bestell-/Kundennummer: Rechnung 2022/5/000282

Ich habe per E-Mail bei der Rechtsanwaltsgesellschaft Dornbach GmbH wörtlich nachgefragt: "Gibt es in Ihrer Kanzlei einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht/Abgabenrecht, der mir eine Expertise mitteilt, ob sich ein Verfahren vor dem OVG lohnt?" Im Anhang sandte ich ein Urteil des Verwaltungsgerichts bezüglich der "wiederkehrenden Beiträge".

Daraufhin trat eine Frau A. mit mir in Kontakt. Nachdem Sie in einer ersten E-Mail nach dem Datum des Gerichtsurteils fragte, kam als zweite E-Mail die Information, dass nach Durchsicht des Urteils ein Verfahren vor dem OVG nur geringe Erfolgsaussichten haben dürfte. Mit einer dritten E-Mail sendete mir Frau A. eine Rechnung über 226,10 €.

Frau A. hat mir keine Information zukommen, dass die Zusendung einer Auskunft überhaupt Kosten verursacht.

Eine Rechnungsstellung ohne vorherigen Hinweis ist meiner Meinung nach nicht in Ordnung.

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Meine Forderung an DORNBACH GmbH: Verzicht auf Stellung einer Rechnung.


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Kommentare und Trackbacks (1)


12.07.2022 | 19:38
von Anton Flegar gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Kanzlei war entgegenkommend und hat dankenswerterweise auf ein Beratungshonorar verzichtet.


15.07.2022 | 09:32
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