197 Views | 08.07.2022 | 14:39 Uhr
geschrieben von Roman Buhlke

CTS EVENTIM AG & Co. KGaA (Bremen)

Rückerstattung des vollständigen Kaufpreises

Bestell-/Kundennummer: 1990410646

Am 11.10.2019 habe ich Eintrittskarten für die Veranstaltung in Hamburg für den 18.04.2020 gekauft.
Am 24.03.2022 haben Sie mir vom Kaufpreis in Höhe von 636,90 € einen
Teilbetrag in Höhe von 578,80 € erstattet.
Ich beziehe mich auf das Urteil des Landgerichts München I vom 09.06.2021. In meinem Fall handelt es sich um ein Kommissionsgeschäft, da Sie in eigenem Namen und auf fremde Rechnung gehandelt haben. Zudem haben Sie mir gegenüber angegeben, dass Sie vom Veranstalter mit der Rückabwicklung beauftragt worden sind.
Ich fordere Sie daher auf, mir den ausstehenden Restbetrag des Kaufpreises von 58,10 € zu erstatten und diesen auf mein Konto zu überweisen.
Die Rückzahlung erwarte ich bis zum 08.04.2022.

Keine Reaktion auf Schreiben. Was hier einbehalten wird wurde nie aufgeklärt. Fall wurde für eine erneute Musterklage der Verbraucherzentrale gemeldet.

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Meine Forderung an CTS EVENTIM AG & Co. KGaA: Erstattung des vollen Kaufpreises.


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Kommentare und Trackbacks (1)


16.07.2022 | 20:11
von Roman Buhlke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
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