332 Views | 19.07.2022 | 11:45 Uhr
geschrieben von Andrea1985 Klein

Netto Marken-Discount AG & Co. KG (Maxhütte-Haidhof)

Verschimmelte Ware, trotz Beschwerde keine Reaktion/Entschädigung

Schimmelige Würstchen

Ich habe am 10.06.2022 in der Netto Filiale Bous 3 Packungen Geflügelwiener gekauft.

BILDER
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4 Bilder

Im Auto hab ich ohne genau zu schauen, bereits eine Wurst verzehrt.

Zuhause habe ich dann bemerkt, dass alle 3 Verpackungen (unbeschädigt) innen schimmelig waren!

Ich bin schwanger und der Verzehr von vergammelten Lebensmitteln kann durchaus großen Schaden anrichten.

Ich habe mich umgehend mit dem Netto Kundenservice in Verbindung gesetzt, wo man die Beschwerde aufnahm und versprach sich zu melden.

Bis heute keine Reaktion mehr seitens Netto!

Werde mich nun an die Presse wenden.

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Meine Forderung an Netto Marken-Discount AG & Co. KG: Entschädigung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (3)


23.07.2022 | 23:40
von ReclaBoxler-9585046 | Regelverstoß melden
Hallo,

der erste Anspr echpartner ist die Filiale selbst. Sprich man geht mit der Ware in die Filiale, legt den Kassenzettel vor, erklärt den Fall und erhält i. d.R. das Geld zurück. Ganz einfach.

Das Ware die noch hal tbar sind schim meln liegt nicht immer an den Mitarbeitern, sondern meistens reicht es aus, wenn die Verpackung ein kleines Loch hat und Sauers toff an die Ware kommt. Damit schim melt die Ware dann auch schneller. Dies kann so geliefert worden sein, oder da Kunden ja auch gerne mal die Ware zurück werfen statt zu legen von den Kunden kommen. Zumal Sie von einem Wür stchen nicht sterben werden.

Was die Presse damit anfangen soll ist mir ein Rätsel. Es gibt sicherlich genügend wichtigere Themen, da wird es die sicherlich nicht interes sieren, wenn eine Dame daher kommt die sich für wichtiger nimmt als sie ist. Auch wird es keine zusätzliche Entschä digung geben. Dafür müsste Ihnen nachweislich von dem Produkt schlecht geworden sein. Was ja hier nicht der Fall zu sein scheint.

24.07.2022 | 14:35
von ReclaBoxler-1437251 | Regelverstoß melden
Schimmel gefährdet weder Sie noch das Ungeborene. Worauf begründet Ihre Forderung nach einer Entschädigung? Warum haben Sie die Ware nicht zurückgebracht? Warum ist Ihnn der Schimmel beim Kauf und auch beim Auspacken entgangen?

26.07.2022 | 14:13
von Andrea1985 Klein noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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