157 Views | 23.08.2022 | 14:58 Uhr
geschrieben von T. Huschwar

Edelweiss Air AG (Zürich)

Gepäckverspätung - Airline verweigert Schadensausgleich

Bestell-/Kundennummer: Case no. 2207-WK-01409

Am 20.07.2022 auf Kos gelandet, unser gesamtes Reisegepäck (drei Koffer) wurde erst am 21.07.2022 nachgeliefert. Diese Information fehlte jedoch, sodass der 1. Urlaubstag damit verbracht werden musste, Ersatzkleidung u. Toilettenartikel für zwei Tage zu besorgen.

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Die Fluggesellschaft verweigert jegliche Zahlung, obwohl sie - aus welchen unerheblichen Gründen auch immer - für den uns entstandenen Schaden letztendlich verantwortlich bzw. zuständig ist.

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Meine Forderung an Edelweiss Air AG: Erstattung von 529,78 EUR.


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Kommentare und Trackbacks (4)


23.08.2022 | 16:32
von ReclaBoxler-1437251 | Regelverstoß melden
https://de.reclabox.com/beschwerde/237722-edelweiss-air-zuerich-gepaeckverspaetung-bei-urlaubsreise

30.08.2022 | 17:41
von T. Huschwar noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.09.2022 | 19:49
von T. Huschwar noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.10.2022 | 21:13
von T. Huschwar noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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