130 Views | 23.08.2022 | 16:40 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1310386
Bestell-/Kundennummer: Y467569674
Gibt es Unregelmäßigkeiten bei der Berechnung der Beiträge?
Da die AOK für 2019 für mich nicht erklärbare Nachforderungen stellte, habe ich um Darlegung der Berechnung der Beiträge 10 Jahre rückwirkend gebeten.
In den mittlerweile vergangenen über vier Wochen hat die AOK Hof lediglich einen Kontoauszug zur Verfügung gestellt.
Angeblich sei es nicht möglich, die Berechnung der Beiträge darzulegen.
Es besteht der Verdacht von Unregelmäßigkeiten bei der Berechnung, die vertuscht werden sollen.
Dass die Daten nicht dargelegt werden können, ist unglaubwürdig, da die AOK Aufbewahrungsfristen einhalten muss und die Daten über die EDV greifbar und ausdruckbar sein müssten.
Meine Forderung an AOK Bayern - Die Gesundheitskasse:
Offenlegung der Berechnung der Beiträge bis 2019 zehn Jahre rückwirkend.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Habe die AOK aufgefordert nachzubessern.