Durch mydays gelöste Beschwerde. | 504 Views | 07.09.2022 | 08:36 Uhr
geschrieben von Fpunkt Konrad

mydays GmbH (München)

Veranstalter bietet Erlebnis nicht mehr an (Ticket: 757132)

Veranstalter bietet Erlebnis nicht mehr an und mydays scheint sich mal wieder querzustellen.

Ich habe von meiner Frau den Gutschein "Bundesliga-Wochenende Werder Bremen - drei Tage" geschenkt bekommen.

SCHLAGWORTE

Wir haben anfangs (ich glaube seit 2018) auf eine attraktive Partie gewartet und irgendwann kam dann Corona. Aus Kulanz wurde uns der Gutschein ein Jahr verlängert. Soweit so gut. Obwohl wir damals schon darauf hingewiesen haben, dass wir nur an dem bezahlten Erlebnis interessiert sind und an nichts anderem.

Nun tragen wir uns seit ca. 2,5 Jahren in die Warteliste für verfügbare Termine ein, nur um heute zu erfahren, dass der Veranstalter das Erlebnis nicht mehr anbieten wird.

Entweder hat man es vermisst uns rechtzeitig zu informieren oder das ist nun schon sehr plötzlich.

An einem anderen Erlebnis waren und sind wir bis heute nicht interessiert und der Gutschein läuft nun auch Ende des Jahres ab.

Mydays weist dann weiterhin daraufhin, dass man ja den Gutschein in ein alternatives Erlebnis von mydays umtauschen.
Danke, das wissen wir.
Aber wir haben kein Interesse daran.

Heißt am Ende bekommen wir nicht die bezahlte Leistung.
Heißt auch wir sollen uns nun ein anderes Angebot aussuchen, was wir nicht möchten.
Heißt zusätzlich noch, dass das am Besten noch bis Ende des Jahres geschehen soll, was mit viel zu kurz ist.
Dreifache Nötigung würde ich das nennen.

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Meine Forderung an mydays GmbH: Erstattung des kompletten Gutscheinwertes.


Firma hat geantwortet nach 15 Tage nach 15 Tage
22.09.2022 | 15:23
Firmen-Antwort von: mydays GmbH
Abteilung: Customer Care

Lieber Kunde, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bedauern sehr, das Sie nicht wie gewünscht Ihren Gutschein einlösen konnten. Wir bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass unser Angebot in Abhängigkeit zu den laufenden Vereinbarungen mit unseren Veranstaltern steht und vertraglich gebunden ist. Unsere Kooperationsverträge mit den Veranstaltern laufen in der Regel über ein Jahr und werden dann wieder neu verhandelt. Leistungsänderungen während der Gültigkeitsdauer des Gutscheins sind daher nicht ausgeschlossen. Wie wir sehen können, wurde der Gutschein bereits storniert und die Rückerstattung wurde veranlasst. Wir hoffen dennoch Sie trotz dieser Unannehmlichkeit bei mydays begrüßen zu dürfen. Viele Grüße, Ihr mydays Team

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Kommentare und Trackbacks (10)


07.09.2022 | 08:50
von ReclaBoxler-1437251 | Regelverstoß melden
Hatten Sie bzw. Ihre Frau die AGB vor dem Kauf durchgelesen?
Wird der Gutschein explizit für dieses Erlebnis angeboten?
Mydays war nur Vermittler, nicht Veranstalter.

Suchen Sie sich besser schnell ein anderes Erlebnis aus, bevor der Gutschein verjährt. Die Zeit ist knapp.

Sehr ärgerlich, dass es die von Ihnen gewünschte Veranstaltung nicht mehr gibt, aber Geld werden Sie nicht wiederbekommen.
Sie können sich natürlich auch schnell noch an die Verbraucherzentrale wenden.

07.09.2022 | 11:39
von Fpunkt Konrad | Regelverstoß melden
Wenn sich mydays mit einem solchen Verhalten als Dienstleister schmücken möchte, dann können sie das ja gerne versuchen.
Kunden werden sich irgendwann Alternativen suchen.

07.09.2022 | 14:27
von ReclaBoxler-1437251 | Regelverstoß melden
Und dort eine gleiche Handhabung erleben. Sie sind ja nun zu stur, sich ein anderes Erlebnis zu suchen und bestehen fußstampfend auf dieser einen Sache.

07.09.2022 | 16:18
von Fpunkt Konrad | Regelverstoß melden
Wenn Sie das sagen, wird es wohl so sein.
Willkommen im Internet; )

07.09.2022 | 21:26
von Ben Liebich | Regelverstoß melden
Naja, entgegen der Meinung von 1437251 würde ich sagen, dass mydays hier schadenersatzpflichtig wird. Wenn der Gutschein NUR für "Bundesliga-Wochenende Werder Bremen - drei Tage" gültig ist und Sie seit 2,5 Jahren in der Warteliste sind und keinen Termin bekommen, bevor der Gutschein ausläuft, dann hat der Anbieter sich verkalkuliert (evtl. wegen Corona). Das nennt sich unternehmerisches Risiko. Es ist auch egal, ob mydays nur vermittelt oder nicht - In der Pflicht ist der, mit dem Sie den Vertrag geschlossen haben. Mydays könnte sich ja das Geld dann wieder von Anbieter zurückholen, das soll aber nicht Ihr Problem sein. (Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)

PS: Ob eine Klausel in den AGB wirksam werden kann, bei der Sie verpflichtet wären, anstatt eines bestimmten gekauften Events, irgendein Anderes wählen zu müssen, halte ich für unwahrscheinlich (Überaschende Klausel + Unverhältnismäßig).

14.09.2022 | 10:38
von Fpunkt Konrad noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch hat sich niemand gemeldet.


22.09.2022 | 15:44
von Fpunkt Konrad | Regelverstoß melden
Es gab Kontakt mit der Zusage, dass der Gutschein erstattet wird. Noch ging kein Geld bei uns ein.

23.09.2022 | 10:51
von Fpunkt Konrad | Regelverstoß melden
Heute ging eine Erstattung bei uns ein. Leider war es nicht der vollständige Gutscheinbetrag. Eventuell ein Versehen oder eine nicht kommunizierte Gebühr. Wir haben schon nachgefragt.

25.09.2022 | 17:04
von Fpunkt Konrad noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es fehlen noch 15 Euro. Angeblich deswegen, weil es einen Rabatt Code oder so gab.


02.10.2022 | 19:28
von Fpunkt Konrad gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
15€ gibt es nicht mehr aber ok. Hat lange genug gedauert. Endlich haben wir den Großteil unseres Geldes wieder.




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