136 Views | 15.09.2022 | 14:37 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2013351

Jochen Schweizer GmbH (München)

Gutscheinverfall und mangelnde Kulanz

Wir sind im Besitz eines Erlebnisgutscheins für einen Rundflug der Fa. Jochen Schweizer (299 EUR; reguläre Gültigkeit drei Jahre), der von unserer Tochter geschenkt wurde und am 31.12.2021 auslief.

Bedingt durch die Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen haben wir den Gutschein nicht in der vorgegebenen Zeit eingelöst.

Somit ist er ohne eine Gegenleistung ersatzlos verfallen. Auch eine irgendwie auf Kulanz basierende Regelung bzw. Einlösung wird strikt abgelehnt. Ergebnis ist, dass Geld bezahlt wurde, aber letztlich im Gegenzug keine Leistung erbracht wurde.

Wir können uns ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass ein seriöses Unternehmen wie Jochen Schweizer für sein, auch das Geschäftsmodell auf die Einnahmen von verfallenen Gutscheinen angewiesen sein möchte und sich jeder Kulanz verweigert.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Eine kulante Regelung zur Einlösung des Gutscheins.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


22.09.2022 | 15:36
von ReclaBoxler-2013351 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Lieder haben wir bislang keine Reaktion erhalten.




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