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180 Views | 22.09.2022 | 16:19 Uhr
geschrieben von Johannes Gleitz
Teva-Trekkingsandale bereits zwei Monate nach Neukauf unbrauchbar. Verkäufer "WolfZeit - GWi Ausrüstungs-Vertriebs-GmbH" verweigert die Gewährleistung.
Nach zwei Monaten sachgemäßen Gebrauchs der Teva-Trekking Sandale ist ein Riemen abgerissen bzw. haben sich weitere Riemen von der Sohle gelöst, sodass die Sandale unbrauchbar wurde. Außerdem war nach der kurzen Zeit das Fußbett-Futter völlig zerschlissen.
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Ungeachtet der Gewährleistungspflicht hat sich der Verkäufer geweigert den Schaden anzuerkennen und argumentiert mit "unsachgemäßer Gebrauch" der Sandale.
Meine Forderung an GWi Ausrüstungs-Vertriebs-GmbH:
Tausch der mangelhaften Sandalen gegen ein neues Paar oder Rückerstattung der Kaufsumme.
Firmen-Antwort ausstehend seit
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