
JKR GmbH (Bad Kreuznach)
Mahnkosten infolge Unseriösität von JKR (Mobilfunk)
Zum Ende meines gekündigten Mobilfunk-Vertrages bei JKR prüfte ich die korrekte Erfassung des Vertragsende-Zeitpunkts im Online-Portal.
Dort war, entgegen der mir seit längerem vorliegenden Kündigungsbestätigung, das Vertragsende-Datum nicht ersichtlich und es wurde eine bis dato unbegrenzte Vertragslaufzeit ausgewiesen.
Vor dem Hintergrund wandte ich mich im an den JKR-Kundenservice und kündigte aus Angst, hier in eine unseriöse Abo-Falle getappt zu sein, parallel dazu den Lastschrifteinzug auf. Das alles war im letzten, nur noch anteilig zum Vertrag gehörenden Monat. Soweit so gut.
JKR versuchte anschließend die volle Monatsgebühr (nicht nur eine anteilige) von meinem Konto einzuziehen, scheiterte jedoch am Gott sei Dank aufgekündigten Lastschrifteinzug. Anschließend erhielt ich allerdings anstelle eines Zahlungshinweises unmittelbar eine Mahnung (wieder für die volle Monatsgebühr). Erst auf meine Rückfrage wurde mir erklärt, dass dies "normal" sei und mir anschließend die zu viel gezahlten Kosten (voller statt anteiliger Monat) wieder zurückerstattet werden.
Ich habe etwas derartiges noch nie erlebt, mich dann aber infolge der Verunsicherung aufgrund des eingeleiteten Mahnverfahrens dazu bereiterklärt, dem nachzukommen.
In der Abschlussrechnung des Vertrags wurde mir nun allerdings zu meiner Empörung eine Gebühr für die Mahnkosten berechnet. Da das alles ausschließlich die Folge eines Fehlers seitens JKR und damit verbundener Unseriösität war, habe ich darum gebeten, mir die Kosten zu erstatten. Dem wurde jedoch bis heute nicht nachgekommen und mir als Kunde keinerlei Verständnis entgegengebracht.
Ich möchte meine Forderung zur Rückerstattung der Mahnkosten i. H. v. 5,-- Euro gegenüber dem JKR bekräftigen.

21.10.2022 | 09:07
Abteilung: Privatkundenservice
Sehr geehrter Kunde,
die Kündigungsbestätigung ist verbindlich.
Ihre Beschreibung ist die normale Vorgehensweise im Mobilfunkbereich bei allen Anbietern. Der volle Monat wird berechnet und im darauffolgenden Monat gibt es dann die anteilige Gutschrift. Somit können dann auch noch ggf. anfallende Zusatzkosten (internationale Telefonie, Roaming außerhalb der EU, Abos, etc.) abgedeckt werden.
Wenn ein Betrag nicht abgebucht werden kann, geht im ersten Monat des Zahlungsverzugs eine kostenfreie Zahlungserinnerung raus und im darauffolgendem Monat die Mahnung mit 4,99 € Mahngebühr.
Aus unserer Sicht ist der Vorgang korrekt abgewickelt. Da uns eine hohe Kundenzufriedenheit sehr wichtig ist, melden Sie sich bitte unter kulanzjkr-gruppe.de bei uns, dann schreiben wir Ihnen aus Kulanz die Mahngebühr in Höhe von 4,99 € wieder gut.
Viele Grüße
Ihre JKR-Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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