
EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH (Chemnitz)
Stromkündigung durch Sonderkündigungsrecht wird nicht anerkannt
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnr.285848 / Kundennr.00285671
Mein Vertrag mit 24 Monate Preisfixierung (Arbeitspreis 26,78 ct/kWh Grundpreis 9,05 EUR) bei EVD begann am 01.01.2022 mit einer monatlichen Abschlagszahlung von 136 EUR.
Am 29.07.2022 erhielt ich eine E-Mail, mein Arbeitspreis erhöht sich ab 01.09.2022 auf 65,28 ct/kWh und der Grundpreis auf 12,33 EUR wodurch sich meine monatliche Abschlagszahlung auf 314 EUR erhöht.
Darauf habe ich sofort am 17.08.2022 mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen dies ging leider erstmals an EVD Dormagen. Antwort bekam ich von Dormagen am 22.08.2022.
Daraufhin habe ich bei EVD Chemitz auf der Homepage/ Kontaktformular/ SONDERKÜNDIGUNGSRECHT am 23.08.2022 gekündigt, um keine Zeit zu verlieren.
Nach mehrmaliger Nachfrage oder Versuchen über telefonischen Kontakt /Warteschleife über 40 Minuten. Daraufhin Abbruch von Seiten EVD, keine Antwort auf mein Anliegen bezüglich einer Bestätigung.
Ich bekam dann am 24.09.2022 eine E-Mail über den Zahlbetrag, aber keine Kündigungsbestätigung.
Trotz mehrmaliger Aufforderung dann per Einschreibebriefe, keine Antwort bzw. Rückruf.
Leider kam keinerlei Gespräch zustande, um eine Einigung zu finden.
Abbuchungen von unserer Bank sind für EVD gesperrt, somit haben Sie uns aufgefordert Lastschriften anzulegen.
Meine Frage, ist das rechtlich möglich einen 2. Jahresvertrag zu ändern während der Laufzeit?
Ich arbeite bei einem sehr großen Deutschlandweiten Energielieferanten. Daher kann ich Ihre Fragen womöglich beantworten :-)
Es muss unterschieden werden was für eine "Preisfixierung Sie haben denn es gibt mindestens 3 Preisgarantien.
Es gibt zum einen eine "eingeschränkte Preisgantie" (das ist die häufigst Verwendete Preisgarantie) Dann gibt es die "Nettopreis Garantie und die "Bruttopreisgarantie".
Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen.
Bei einer Netto Preisgarantie sind alle Preise abgesichert außer die MWST und Stromsteuer.
Und bei der Brutto Preisgarantie sind sie vollkommen abgesichert also wie eine Vollkasko beim Auto.
Jetzt kommt es halt drauf an was sie für eine Preisgarantie haben ob sie die Preise in der Laufzeit ändern dürfen oder nicht. Aber sie haben immer ein 6 Wöchiges Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung. Diese Ankündigung der Erhöhung muss auch per Post kommen und nicht per Mail sonst ist diese Ungültig.
In Ihrem Fall würde ich die Schlichtungsstelle Energie einschalten da sich der Anbieter ja nicht meldet. Schildern Sie alles der Schlichtungsenergie diese helfen Ihnen auf jeden Fall weiter. Das ist für Sie völlig Kostenlos und kostet nur den Anbieter was.
Bei Fragen können sie sich gerne melden.
Viele Grüße
Kevin
vielen Dank für die Info habe mich inzwischen mit der Schlichtungsstelle in Verbindung gesetzt warte jetzt mal ab.
Sehr gerne. Lass mich/uns doch wissen wie es es weiter geht/ging.
Viel glück und viele Grüße
Kevin
Hallo leider keine Antwort des Stromanbieters wurde inzwischen auch ans Schiedsgericht gemeldet
Heute hat sich EVD bei mir gemeldet und alles wieder zurück genommen ich bezahle jetzt erstmal den ausgemachten Preis gem. Mail
hinsichtlich Ihrer Beschwerde teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihnen gegenüber die mit Schreiben vom 29.07.2022 mitgeteilten Preise wirksam werdend zum 01.09.2022 nicht abrechnen, sowie darauf basierende, erhöhte monatliche Abschläge nicht einziehen werden.
Bitte teilen Sie der Schlichtungsstelle per E-Mail an sparaga
nach entsprechender Korrektur der Abschläge auf Basis der ursprünglich vertraglich vereinbarten Preise werden diese voraussichtlich auf die bisher bekannte Höhe von 136,00 € brutto angepasst werden.
Du hattest recht mit der Schlichtungsstelle vielen Dank nochmal für den Tipp
noch eine schöne Zeit
Gruß Harald
Fall gelöst
Danke