434 Views | 25.10.2022 | 14:00 Uhr
geschrieben von Rainer Simon

Media Markt (Ingolstadt)

Verweigerung Eintausch Gutschein

Ich habe im Rahmen einer Bankenaktion via Cadooz vor zwei Wochen einen Gutschein i. H. von 15 EUR erhalten, den ich auf MediaMarkt ausstellen ließ.

Diesen wollte heute ich im Markt meiner Wahl - bisher jedenfalls - mit einer Schutzhülle für mein Samsung S7 Tablet verrechnen lassen.

Leider war auch trotz -oder wegen- einer Mithilfe des Verkäufers keine Hülle auffindbar. Ich erfuhr nicht, dass Hüllen für das Tab 8 auch passten, man schickte mich nach Hause.

Auf dem Weg zur Kasse kam ich auf die Idee, den Gutschein gegen eine Googlekarte zu tauschen, die ich meinem Konto gutschreiben könnte.

Dies jedoch wurde mir an der Kasse verweigert. Mit einem recht wirren Geschwafel um Drittanbieter etc. wurde mir dieses Geschäft nicht ermöglicht.

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Meine Forderung an Media Markt: Erklärung, weshalb bereits eingenommenes Geld - der Gutschein - vom Kauf bestimmter Warengruppen abhängig ist.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (5)


25.10.2022 | 14:32
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Was steht denn dazu in den Bedingungen der Bankenaktion?

Dass gewisse Positionen ausgeschlossen sind, ist gar nicht so ungewöhnlich. Machen andere auch - warum sollte das bei Media Markt anders sein?

Beispiele: Payback - keine Punkte auf Pfand oder Zeitschriften / Bekleidungsgeschäfte oder Möbelhäuser - Produkte gewisser Hersteller sind ggf. von Rabattaktionen ausgeschlossen.

Können Sie sicher ausschließen, dass nicht irgendwo in den Teilnahmebedingungen der Bankenaktion stand, dass (z. B.) Google-Karten nicht gekauft werden können mit dem Gutschein?

25.10.2022 | 14:33
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Was steht denn dazu in den Bedingungen der Bankenaktion?

Dass gewisse Positionen ausgeschlossen sind, ist gar nicht so ungewöhnlich. Machen andere auch - warum sollte das hier anders sein?

Beispiele: ein großer Rabattverein - keine Punkte auf Pfand oder Zeitschriften / Bekleidungsgeschäfte oder Möbelhäuser - Produkte gewisser Hersteller sind ggf. von Rabattaktionen ausgeschlossen.

Können Sie sicher ausschließen, dass nicht irgendwo in den Teilnahmebedingungen der Bankenaktion Ausschlusskriterien standen?

25.10.2022 | 17:20
von Rainer Simon | Regelverstoß melden
Auf den auf dem Gutschein aufgedruckten bedingungen ist kein Hinweis auf Ausschlüsse. Es wird sogar explizit darauf hingewiesen, diesen wie Bargeld zu behandeln.
Mehr wollte ich nicht.

01.11.2022 | 15:09
von Rainer Simon noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie auch.
wenn Mediamarkt verweigert, von diese Beschwerde zu erfahren, kann es ja nichts werden.
Somit gehört er auf eine schwarze Liste, für die keine Beschwerde erstellt werden kann. Alles andere pusht nur die Beschwerdezahlen.


01.11.2022 | 20:47
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Ich kenne natürlich die konkreten Bedingungen bei diesem Gutschein nicht. Und wenn es Einschränkungen gibt, reicht ein einfacher Hinweis auf die AGB unter Umständen auch nicht zwingend aus, um diesen Ausschluss wirksam sein zu lassen.

Aber ganz generell ist es bei nahezu jedem Anbieter so, dass ein Gutschein nicht bar ausgezahlt werden kann und auch nicht zum Erwerb anderer Gutscheine eingesetzt werden kann. Und eine Google Playstore Karte ist wiederum selbst ein Gutschein.

Der Hintergrund dieser meines Wissens überall geltenden Einschränkungen ist, dass andernfalls ein Gutschein sehr leicht zur Geldwäsche verwendet werden könnte. Deshalb gibt es zumeist diese Ausschlüsse.

Im Fazit bedeutet das für mich nach dem Lesen dieser Beschwerde, dass sie natürlich erkennbar darauf hätten hingewiesen werden müssen, welche Ausschlüsse es bei dem Gutschein gibt. Dass es genau diesen Ausschluss gab, ist jedoch der absolute Normalfall.



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