Elektrizitätsversorgung Berlin ElVeBe GmbH (Berlin)
Verminderte EEG-Umlage wurde nicht berücksichtigt
Bestell-/Kundennummer: 1081455
In der Schlussrechnung wurde die Minderung der EEG-Umlage von 6,5 Cent auf 3,723 Cent im Zeitraum 01.01.2022 - 30.06.2022 nicht berücksichtigt. Die Summe zu meinen Ungunsten beträgt 130,92 EURO.
Ich widerspreche der o. a. Schlussrechnung.
In Ihrer Schlussrechnung wurde der Wegfall der EEG-Umlage für den Zeitraum 01.07.2022 bis 30.09.2022 berücksichtigt. Die Höhe der Erstattung hierfür beträgt demnach 40,67 EURO. Dies ist korrekt.
Nicht berücksichtigt wurde hingegen die Senkung der EEG-Umlage im Zeitraum 01.01.2022 - 30.06.2022 von 6,5 Cent/kWh (diese galten in meinem Vertragszeitraum vom 01.10.2021 - 31.12.2021) auf 3,723 Cent/kWh, also eine Minderung von 2,78 Cent/kWh.
In Ihrer Rechnung wird vom 01.10.2021 - 30.06.2022 durchgehend ein Arbeitspreis von 30,52 Cent/kWh ausgeworfen. Vom 01.01.2022 - 30.06.2022 beträgt der korrekte Arbeitspreis aber 2,78 Cent weniger, also 27,74 Cent/kWh, da Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Absenkung an die Kunden weiterzugeben.
Vom 01.01.2022 - 30.06.2022 hatte ich einen Verbrauch in Höhe von 4656 kWh (laut Ihrer Schlussrechnung). 4656 kWh x 2,78 Cent (Minderungsbetrag EEG-Umlage) = 12943,68 Cent = 129,43 EURO.
Eine ersparte Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % auf diese Summe, ergibt eine weitere Ersparnis von 24,59 EURO.
129,43 EURO + 24,59 EURO = 154,02 EURO. Von diesem nun verminderten Jahresumsatz sind 15 % Neukundenbonus abzuziehen = 23,10 EURO. Somit verbleibt für mich ein Guthaben in Höhe von 130,92 EURO (zusätzlich zu meinem in Ihrer Schlussrechnung ausgewiesenen Guthaben in Höhe von 392,74 EURO).
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Weitere Hinweise auf Ihre fehlerhafte Schlussrechnung:
- 1. Wie im 1. Absatz dieses Schreibens bereits aufgeführt, ist die Erstattungssumme für den vollständigen Wegfall der EEG-Umlage im Zeitraum 01.07.2022 – 30.09.2022 in Höhe von 40,67 EURO korrekt berechnet. Rechnet man diese Summe nach, ergibt sich ein Wegfall der EEG-Umlage in Höhe von 3,723 Cent/kWh und eben nicht in Höhe von 6,5 Cent/kWh. Wären 6,5 Cent/kWh weggefallen, würde der Erstattungsbetrag 71,01 EURO betragen.
- Unter der Rubrik „Staatliche Steuern und Abgaben“ weisen Sie 334,85 EURO EEG-Umlage insgesamt aus. Rechnet man diese Summe nach, ergibt sich ebenfalls eine EEG-Umlage in Höhe von 3,723 Cent/kWh für den Zeitraum 01.01.2022 – 30.06.2022.
Ich fordere Sie auf, die korrigierte Schlussrechnung bis 17.11.2022 an mich zu übermitteln und die 130,92 EURO zum gleichen Termin, auf das Ihnen bekannte Konto zu überweisen.
Am 05. und 06.11.2022 erhielt ich zwei Antworten per E-Mail von der Elektrizitätsversorgung Berlin, die textgleich waren:
Darin wurde nur ausgesagt, dass der Wegfall der EEG-Umlage ab 01.07. verrechnet wurde (korrekt, war auch nicht Thema der Beschwerde). Auf den von mir beanstandeten Zeitraum 01.01.-30.06. mit der verminderten EEG-Umlage wurde nicht eingegangen. Dies habe ich bereits in meinem vorherigen Kommentar vom 10.11.2022 auf Reclabox weitergeben.
Am 11.11.2022 erhielt ich eine weitere Antwort per E-Mail von der Elektrizitätsversorgung Berlin. Diese war zwar nicht textgleich mit den beiden vorherigen Antworten, ging inhaltlich aber wieder nur auf den von mir nicht beanstandeten Zeitraum ab 01.07.2022 ein und mit keinem Wort auf den Gegenstand meiner Beschwerde, nämlich auf den Zeitraum 01.01.-30.06.2022.
Am 19.11.2022 erhielt ich eine weitere Antwort per E-Mail von der Elektrizitätsversorgung Berlin. Diesmal ging man auf die der Schlussrechnung zu Grunde liegenden Zählerstände (Anfangs- und Schlusszählerstand) ein. Ich wurde aufgefordert bei Fehlern dies mit einem Foto zu melden. Die Zählerstände waren aber nie Gegenstand meiner Beschwerde und wurden vom Stromversorger korrekt berechnet.
Ich werde mich nun an die Schlichtungsstelle Energie wenden.
Zusätzlich habe ich die Verbraucherzentrale informiert. Hier habe ich auch von zwei weiteren Fällen aus meinem Umfeld berichtet, die bei anderen Stromanbietern das gleiche Problem haben. Die beiden anderen Fälle, sind auch auf Reclabox gemeldet. Wenn drei Unternehmen so vorgehen, tun dies wahrscheinlich viele, zumal viele Verbraucher die Absenkung der EEG-Umlage, bzw. ihre Berücksichtigung in der Abrechnung übersehen.
In allen drei Fällen wurde groß auf die Berücksichtigung des vollständigen Wegfalls der EEG-Umlage ab 01.07.2022 hingewiesen (was ja auch korrekt ist), dies lenkt aber ab, von dem Umstand, dass bereits im halben Jahr vorher eine Absenkung stattgefunden hat.
Die jeweiligen gerundeten Summen zu Ungunsten der Verbraucher, in den drei mir bekannten Fällen, betragen 130€ und zweimal je 40€.
Anstatt 130,92 EUR fordere ich nun 156,83 EUR.
Hierzu habe ich einen korrigierten Widerspruch an die Elektrizitätsversorgung Berlin übermittelt. Den Wortlaut möchte ich nun wiedergeben:
Korrigierter Widerspruch gegen Ihre Schlussabrechnung
Ihr Schreiben vom 20.10.2022 (Schlussabrechnung), Eingang am 26.10.2022
Meine E-Mail vom 30.10.2022
Ihre E-Mail vom 30.10.2022
Meine E-Mail (Antwort) vom 31.10.2022
Mein Widerspruch gegen Ihre Schlussrechnung vom 02.11.2022
Ihre E-Mail vom 05.11.2022
Ihre E-Mail vom 06.11.2022
Ihre E-Mail vom 11.11.2022
Ihre E-Mail vom 19.11.2022
Kundennummer: 1081455
Vertragsnummer: 2084315
Zählernummer: 1HLY0200038330
Rechnungsnummer:3111112
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich widerspreche der o. a. Schlussrechnung erneut.
In meinem Widerspruch vom 02.11.2022 habe ich mich zu meinen Ungunsten verrechnet.
Ergänzend zu meinem Widerspruch vom 02.11.2022 korrigiere ich meine Berechnung wie folgt:
1. Von mir im Verbrauchsjahr geleistete Zahlungen:
12 x 226 EUR = 2712 EUR
2. Arbeitspreis 01.10.2021 – 31.12.2021
2623 kWh x 30,52 Cent/kWh = 800,54 EUR
3. Berechnung Arbeitspreis im Zeitraum 01.01.2022 – 30.06.2022
Die EEG-Umlage sank gegenüber 2021 von 6,5 Cent/kWh auf 3,723 Cent/kWh.
6,5 Cent/kWh – 3,723 Cent/kWh = 2,78 Cent/kWh (Ersparnis gegen über 2021)
19 % (Mehrwertsteuerersparnis) von 2,78 Cent = 0,53 Cent
2,78 Cent + 0,53 Cent = 3,31 Cent/kWh (Ersparnis gegenüber 2021 einschließlich Mehrwertsteuer)
30,52 Cent/kWh (Arbeitspreis 2021) – 3,31 Cent/kWh (Minderung EEG-Umlage einschließlich ersparter Mehrwertsteuer) =
27,21 Cent/kWh Arbeitspreis im Zeitraum 01.01.2022 – 30.06.2022
4. Arbeitspreis 01.01.2022 – 30.06.2022
4656 kWh x 27,21 Cent/kWh = 1266,90 EUR
5. Berechnung Arbeitspreis im Zeitraum 01.07.2022 – 30.09.2022
Die EEG-Umlage sank gegenüber 2021 von 6,5 Cent/kWh auf 0 Cent/kWh.
6,5 Cent/kWh (Ersparnis gegen über 2021)
19 % (Mehrwertsteuerersparnis) von 6,5 Cent = 1,24 Cent
6,5 Cent + 1,24 Cent = 7,74 Cent/kWh Ersparnis gegenüber 2021
30,52 Cent/kWh (Arbeitspreis 2021) – 7,74 Cent/kWh (Minderung EEG-Umlage einschließlich ersparter Mehrwertsteuer) =
22,78 Cent/kWh Arbeitspreis im Zeitraum 01.07.2022 – 30.09.2022
6. Arbeitspreis 01.07.2022 – 30.09.2022
918 kWh x 22,78 Cent/kWh = 209,12 EUR
7. Berechnung Grundpreis im Zeitraum 01.10.2021 – 30.09.2022
22,29 EUR/Monat x 12 = 267,48 EUR
8. Summe von mir zu leistende Zahlungen im Zeitraum 01.10.2021 – 30.09.2022
Arbeitspreis 01.10.2021 – 31.12.2021 0800,54 EUR
Arbeitspreis 01.01.2022 – 30.06.2022 1266,90 EUR
Arbeitspreis 01.07.2022 – 30.09.2022 0209,12 EUR
Grundpreis 01.10.2021 – 30.09.2022 0267,48 EUR
Summe 2544,04 EUR
9. Verrechnung 15% Neukundenbonus
2544,04 EUR sind meine Gesamtkosten = Jahresumsatz
2544,04 – 15% Neukundenbonus 381,61 EUR = 2162,43 EUR
10. Verrechnung von mir zu leistende Zahlungen mit von mir geleisteten Zahlungen = Mein Gesamtguthaben
geleistete Zahlungen 2712,00 EUR -
zu leistende Zahlungen 2162,43 EUR
Summe 0549,57 EUR (Gesamtguthaben)
11. Ausstehendes Guthaben
Gesamtguthaben 549,57 EUR -
Von Ihnen bereits erstattetes Guthaben 392,74 EUR
Ausstehendes Guthaben 156,83 EUR
Ich fordere Sie auf, die korrigierte Schlussrechnung unverzüglich an mich zu übermitteln und die 156,83 EURO unverzüglich auf das Ihnen bekannte Konto zu überweisen.
Den Termin 17.11.2022, den ich bereits in meinem Widerspruch vom 02.11.2022 gesetzt hatte, haben Sie verstreichen lassen. Bisher haben Sie auf meinen schriftlichen Widerspruch nur ablehnend – ohne aussagekräftige Begründung – geantwortet.
Außerdem ändert der nun korrigierte Widerspruch nichts am Sachverhalt, da Sie ja grundsätzlich für eine korrekt berechnete Jahresrechnung Verantwortung tragen.
Auch meinen korrigierten Widerruf (den Text dieses Schreibens) habe ich auf ReclaBox veröffentlicht.
Mein Anliegen habe ich am 19.11.2022 der Schlichtungsstelle Energie gemeldet. Auch diesen korrigierten Widerruf werde ich der Schlichtungsstelle melden.
Die Verbraucherzentrale habe ich ebenfalls am 19.11.2022 informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Das Schlichtungsverfahren durch die Schlichtungsstelle Energie ist noch nicht beendet. Die ELEKTRIZITÄTSVERSORGUNG BERLIN ELVEBE GMBH wird im Schlichtungsverfahren von einer Anwaltskanzlei vertreten. Somit ist die Beschwerde noch nicht gelöst.