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185 Views | 08.11.2022 | 09:10 Uhr
geschrieben von Birgit Kledtke
Ich habe am 14.07.2022 erstens einen Antrag auf eine Rentenauskunft und zweitens auf eine besondere Rentenauskunft gestellt.
Hintergrund ist die Überlegung, den Renteneintritt um ein oder zwei Jahre vorzuziehen.
Da ich am 26.09.2022 noch immer keine Rückmeldung hatte, schickte ich eine Erinnerung und erkundigte mich nach dem Bearbeitungsstand meiner Anträge. Ich erläuterte, dass ich diese Auskünfte für die Zukunft betreffende Entscheidungen benötige.
Bisher jedoch hat sich nichts gerührt.
Meine Forderung an Deutsche Rentenversicherung Bund:
1. umgehende Zusendung der Rentenauskunft 2. umgehende Zusendung der besonderen Rentenauskunft
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Aber, setzen Sie sich doch einfach mit Ihrem Rentenberater bei einem Vor-Ort-Termin in Verbindung.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html
Dazu sollte ich Entsprechendes mitteilen und nach Zugang der Daten wollte man mir die gewünschten Rentenauskünfte erstellen.
Ich habe auf die E-Mail der Dame geantwortet und die gewünschte Auskunft erteilt und darum gebeten, falls man dies auf dem Postweg und in Papierform benötigt, mir dies umgehend mitzuteilen.
Es ist keine Aufforderung dahingehend erfolgt.
Die Rentenauskünfte habe ich bisher noch nicht erhalten und somit ist die Beschwerde noch nicht gelöst.
Man könnte den Eindruck gewinnen, es handelt sich hier um behördliche Willkür, Schikane oder einfach Behördenarroganz?
Wie anders ist es sonst zu erklären, dass die gleichen Anträge, gestellt am gleichen Tag, meines Ehemannes längst beantwortet und die beantragten Auskünfte längst erteilt sind?
Und zum Kommentar von ReclaBoxler-2003621: ein mündliches Gespräch mit einem Rentenberater kann niemals die schriftlichen Rentenauskünfte der Rentenversicherung Bund ersetzen!