Von EVD EnergieVersorgung Deutschland beantwortete Beschwerde. | 190 Views | 16.11.2022 | 11:37 Uhr
geschrieben von Klaus Be

EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH (Chemnitz)

Kündigung aufgrund massiver Preiserhöhung wird nicht bestätigt

Bestell-/Kundennummer: 00268538

Keine Kündigungsbestätigung. Kein Service über Stunden erreichbar. EVD-Stromvertrag wurde 2017 abgeschlossen. 2022 wurde auf 80 Cent pro kW erhöht. Mitteilung der Preiserhöhung per E-Mail (Spam).

Keine Antwort auf mehrfache Kündigung per FAX-E-Mail.

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Meine Forderung an EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH: Sofortige Kündigung aufgrund der Preiserhöhung. Beantwortung von Kundenanfragen erforderlich. Keine ungewöhnlichen Preisanpassungen per E-Mail.


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
28.12.2022 | 11:06
Firmen-Antwort von: EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

wir bedanken uns für Ihre Kontaktaufnahme.

Bezüglich Ihres Anliegens werden wir Sie in Kürze per E-Mail kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (5)


24.11.2022 | 08:48
von Klaus Be noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich die letzte eingezogene Rate zurückgerufen hatte, kam innerhalb von Tagen die Bestätigung der Kündigung, allerdings nicht mit dem Vertragsende gemäß Sonderkündigung, sondern erst in einem dreiviertel Jahr mit Arbeitsgebühr von 80 Cent/kW. Was allerdings blitzschnell ging. Es kam sofort die Rechnung mit Mahnungsgebühr wegen Rückruf der Monatsrate.


07.12.2022 | 16:25
von Klaus Be noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Mitteilung der erheblichen Preiserhöhung erfolgte am Ende der Jahresabrechnung mit vielen Druckseiten an einer für den Kunden überraschenden Stelle. Dadurch war die Erhöhung erschwert zu erkennen. EVD hat mitgeteilt, dass die 2-Wochenfrist (die läuft ab möglicher Kenntnisnahme) verstrichen ist. Es ist zu prüfen, ob eine Erhöhung auf 80 Cent pro KWh so rechtens ist und ob eine Kenntnisnahme in dieser Form ab dem Tage des Briefdatums erfolgen kann (da nicht in der verkehrsüblichen Weise mitgeteilt wurde). Es ist fraglich, ob eine 1-Jährige Zahlungsverlängerung seitens EVD über diesen Weg rechtens ist.


27.12.2022 | 17:22
von Klaus Be noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe eine Schlichtungsantrag an die Schlichtungsstelle Energie e. V. gestellt. Es soll überprüft werden, ob das Sonderkündigungsrecht erfolgreich durchgeführt wurde. Die EVD behauptet, dass die Frist nicht eingehalten wurde. Allerdings läuft eine Frist ab dem Tag der Kenntnisnahme, wenn die Ankündigung der Preiserhöhung nicht über den im Geschäftsverkehr üblichen Weg erfolgt. Der Zeitpunkt der Kündigung soll geprüft werden. Es ist nicht einzusehen, warum der Kunde nach Kündigung fast 1 Jahr den überhöhten Preis weiterzahlen soll, wenn die Preiserhöhung hier derart verschleiert wurde.


21.01.2023 | 16:54
von Klaus Be noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde vor der Schiedstelle eingelegt. Momentan liegt Vergleichsangebot vor. Dadurch wird der Versorgungsvertrag vorzeitig beendet, was in meinem Sinn ist. Allerdings muss die Abschließende Rechnung vorliegen, so dass der Vergleich akzeptiert werden kann


13.02.2023 | 17:30
von Klaus Be noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es gibt mittlerweile einen Vergleichsvorschlag im Schiedsstellenverfahren, der für mich in Ordnung ist. Allerdings ist weder die Entscheidung ergangen, noch die letzte Rechnung gestellt. Einen Abschluss des Verfahrens erwarte ich im April 2023.




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