Durch Media Markt gelöste Beschwerde. | 391 Views | 30.12.2022 | 11:00 Uhr
geschrieben von Hans-Georg Nusselt

Media Markt (Ingolstadt)

Gewährleistung/Garantiefall

Bestell-/Kundennummer: 109915097

Media Markt Alzey, 55232 Alzey, Karl-Heinz-Kipp-Str. 23

Ich habe am 26.02.2021 eine Galaxy Watch 3 bei Media Markt gekauft.

SCHLAGWORTE

Da die EKG-Funktion immer wieder Probleme machte, habe ich am 30.03.2022 die Uhr bei Media Markt Alzey, Karl-Heinz-Kipp-Str. 23, in Reparatur gegeben.

Ca. 14 Tage später konnte ich sie wieder abholen. Das Problem war leider immer noch nicht richtig behoben, die EKG-Funktion funktionierte nur zeitweise. Also habe ich am 15.09.2022 die Uhr wieder zur Reparatur dort abgegeben, wo ich sie nach ca. 10 Tagen wieder abholen konnte.

Da die EKG-Funktion noch immer nicht richtig funktionierte, ging ich am 28.12.2022 wieder zum Media Markt, mit der Bitte, die Uhr zurückzunehmen, da ich nicht mehr bereit sei, sie nochmals reparieren zu lassen.

Die zuständige Mitarbeiterin meinte, die Uhr müsste erneut eingeschickt werden. Da ich damit nicht einverstanden war, verlangte ich nach dem Abteilungsleiter. Nachdem ich auch ihm zu verstehen gegeben hatte, dass eine nochmalige Reparatur für mich nicht infrage kommt, bekam ich folgende Antwort: "Es gäbe keine Gewährleistung mehr, da schon 6 Monate vorbei seien, sondern es wäre jetzt ein Garantiefall, und da könnte man die Uhr auch 10 Mal reparieren, dies wäre eine Entscheidung des Herstellers". Auf meinen Hinweis, dass mein Kaufvertrag mit Media Markt geschlossen wurde und nicht mit Samsung und er doch bitte das BGB beachten solle, meinte der Abteilungsleiter, er hätte täglich mit solchen Fällen zu tun und wisse Bescheid.

Solch eine Aussage von einem Abteilungsleiter ist schon sehr verwunderlich, sollte man doch meinen, er kenne den § 474 BGB und § 439 Absatz 1 BGB. Aber leider wird sich bei Media Markt immer wieder über das BGB hinweggesetzt.

Ich habe jetzt die Uhr zum dritten Mal zur Reparatur gegeben, werde aber die weitere Vorgehensweise mit einem Anwalt besprechen.

"Hauptsache ihr habt Spaß" ist ja wohl ein Witz. "Der beste MediaMarkt Service aller Zeiten! Sie haben einen möglichen Defekt an Ihrem Artikel festgestellt? Kein Problem! Wir finden gemeinsam die bestmögliche Lösung zu Ihrer Reklamation".

Alles leere Werbesprüche, die nachweislich mit der Realität nichts zu tun haben.

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Kommentare und Trackbacks (5)


30.12.2022 | 21:14
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Ein kundenfreundliches Vorgehen ist es natürlich nicht. Und die Verärgerung über die anhaltenden Fehlfunktionen ist auch nachvollziehbar.

Der Abteilungsleiter hat aber nicht ganz unrecht. Natürlich hat die Uhr noch die gesetzliche Gewährleistung. Das Problem ist hier aber die Beweislastumkehr. In dem Fall müsste dann der Käufer nachweisen, dass der Defekt bereits bei Kauf bestanden hat. Beziehungsweise dass die den Defekt zu Grunde liegenden Schäden bereits bei Kauf bestanden haben.

Ein solcher Nachweis ist regelmäßig nicht möglich. Insofern hat die richtig noch bestehende Gewährleistung in der Praxis keine Bedeutung mehr. Also zumindest was die Auswirkungen betrifft hatte der Abteilungsleiter leider recht.

Wie gesagt, kundenfreundlich ist das Vorgehen nicht, das hätte man auch anders lösen können. Aber leider werden sie, wenn man sich weiter quer stellt, rechtlich nicht viel ausrichten können

31.12.2022 | 03:01
von ReclaBoxler-9585046 | Regelverstoß melden
Hallo,

prinzipiell gibt es nichts mit dem Anwalt zu klären. Zumal ich davon ausgehe, dass dies wie bei den meisten eine leere Drohung ist um sein Willen zu bekommen.

Es gilt der §477 des bürgerlichen Gesetzbuches, die sogenannte Beweislastumkehr. Sprich, Sie müssen beweisen, dass beim Kauf der Mangel vorhanden war. Wie bereits erwähnt wurde, ist dies sehr schwer zu beweisen. Sie werden also auf der Uhr sitzen bleiben.

Hier gibt es i. d.R. keiner Antwort von Media Markt. Wenn Sie also was erreichen wollen, müssen Sie schon dem Kundendienst schreiben.

06.01.2023 | 11:53
von Hans-Georg Nusselt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat sich bei mir nich niemand gemeldet, dies wird wohl auch nicht passieren. Bleibt wohl nur der Gang zum Rechtsanwalt.


06.01.2023 | 12:56
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Nochmals der Hinweis, dass sich meines Wissens Media Markt nicht auf Anfragen über ReclaBox reagiert. Wenn hier noch eine Lösung erwünscht ist, müssten sie schon direkt mit Media Markt kommunizieren und nicht über diese Plattform hier. Aber vielleicht haben sie das ja parallel getan.

Und ebenfalls nochmals der Hinweis, dass nach sechs Monaten nach dem Kauf eines Artikels im Bereich der Gewährleistung die Beweislastumkehr eintritt. Sie müssen also beweisen, dass der Fehler an der Uhr bereits bei Kauf vorlag. Das dürfte nur über ein recht teures Gutachten möglich sein. Vorausgesetzt das Ergebnis des Gutachtens fällt dann in ihrem Sinne aus. Ansonsten wird ihnen leider auch kein Rechtsanwalt in dieser Sache weiterhelfen können. Das nur nochmals alles gut gemeinter Hinweis, damit sie nicht noch mehr Geld aus dem Fenster werfen.

20.01.2023 | 12:56
von Hans-Georg Nusselt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Erstattung des gesamten Betrages wird von Samsung übernommen. Dies wurde mir vom Media Markt soeben mitgeteilt.




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