273 Views | 08.01.2023 | 22:51 Uhr
geschrieben von Xenia K.

Stadtwerke Osnabrück AG

Für leerstehende Wohnung fast 3500 kWh Gasverbrauch berechnet

Zum 01.02.2022 ist die Mieterin ausgezogen; die Wohnung stand bis zum 01.08.2022 leer.

SCHLAGWORTE

Mein Fehler lag darin, dass ich der Stadtwerke den Zählerstand nicht mitgeteilt habe (leider vergessen). Nun sollen für den Zeitraum vom 02.02.2022 bis zum 01.08.2022 über 500,-- Euro bezahlt werden.

Auf meine Bitte nach Rechnungskorrektur samt Vorlage der Zählerfotos (nach dem Auszug der Mieterin und vor dem Auszug des anderen Mieters) wird nicht eingegangen. Angeblich sollen ca. 3500 kWh Gas verbraucht worden sein (Stand geschätzt) bei gleichzeitigem unbestrittenen 0 kWh Stromverbrauch.

Das Vertragsende wurde auf den 06.09.2022 gesetzt. Die dafür anfallenden Kosten in Höhe von etwa 40,-- € bin ich bereit zu bezahlen, der Mieter erstattet mir das. Aber das andere ist absolut nicht tragbar.

Ich bin bereit zu bezahlen, aber bitte eine realistische Summe für eine Wohnung, die 6 Monate leer stand, davon überwiegend in den Frühling- und Sommermonaten! Zumal die Zählerstände als Grundlage vorgelegt worden sind. Ich soll laut Stadtwerke Osnabrück Verständnis dafür haben, dass man die Korrektur nicht vornehmen kann. Wieso nicht? Darauf bekomme ich seit dem 21.12.2022 keine Antwort.

Insgesamt verläuft die ganze Kommunikation sehr schleppend, die Antworten bekommt man erst nach 2-3 Wochen per E-Mail.

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Meine Forderung an Stadtwerke Osnabrück AG: Rechnungskorrektur auf eine realistische Summe


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


30.01.2023 | 11:40
von Xenia K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.02.2023 | 16:36
von Xenia K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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