590 Views | 15.01.2023 | 22:01 Uhr
geschrieben von Franz Michael Moser

Familienkasse Bayern Nord (Nürnberg)

Verweigerung der Grundversorgung für mein Kind

Rechtsbruch bei der Familienkasse Bayern-Nord

Mir wird ausgerechnet als deutschem Staatsbürger und Steuerzahler mit inländischem Wohnsitz nach § 8 AO und damit unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland seit August 2022 in rechtswidriger Weise das Kindergeld von der Familienkasse verweigert.

SCHLAGWORTE

Die Kindergeldzahlung wurde ohne jede Vorankündigung und ohne jede Rechtsgrundlage einfach eingestellt.

Das Bundeszentralamt für Steuern deckt meiner Meinung nach die Willkür der Familienkasse.

Ich sehe es so, dass in deutschen Behörden die wahren Feinde der Demokratie und die Zerstörer unseres Rechtsstaats sitzen. Sie treten Recht und Gesetz mit Füßen und behandeln uns Bürger wie ihre Untertanen.

Sie Kindern der Unter- und Mittelschicht ihr rechtmäßig zustehendes Kindergeld und damit die Grundversorgung.

Im "Einspruchsentscheid" der Familienkasse wurde ich gleichzeitig als "wohnhaft" und "wohnsitzlos" bezeichnet. Zugleich wurde behauptet, ich wäre ohne Wohnsitz, wenn ich ohne gewöhnlichen Aufenthalt wäre. Diese Auslegung widerspricht Recht und Gesetz und den Dienstanweisungen an die Familienkassen.

Auf meine Fachaufsichtsbeschwerde an das Bundeszentralamt für Steuern-Familienlastenausgleich hin wurde mir nach schlappen 7 (!) Wochen einfach die Stellungnahme der Leitung der Familienkasse zugesandt.

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Meine Forderung an Familienkasse Bayern Nord: Auszahlung des Kindergeldes seit August 2022


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


23.01.2023 | 15:09
von Franz Michael Moser noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch die Staatsanwaltschaft Nürnberg will gegen die Verbrechen an unseren Kindern durch die Familienkasse nicht vorgehen.


23.01.2023 | 17:29
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Soso. ein "Verbrechen".
Eine Nummer kleiner haben Sie es nicht?

24.01.2023 | 12:18
von Franz Michael Moser noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wenn die Verweigerung der GRUNDVERSORGUNG für unsere KINDER kein Verbrechen ist, was dann? Zur Grundversorgung gehören u. a. 3 Mahlzeiten am Tag, eine warme Mahlzeit täglich und täglich Obst und Gemüse. Die Verbrechen der Familienkasse Bayern-Nord werden ans Licht der Öffentlichkeit kommen. Es ist nur eine Frage der Zeit.


16.02.2023 | 12:28
von Franz Michael Moser noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mit dem Formular der Familienkasse war es gar nicht möglich, meine unbefristete Steuerpflicht nachzuweisen. Diese bestätigt das Finanzamt nur für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr.
Außerdem haben sie frech gelogen, ich hätte Fragen nicht beantwortet. Diese Fragen haben sie mir aber nie gestellt.




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