Durch Jochen Schweizer gelöste Beschwerde. | 231 Views | 24.01.2023 | 17:24 Uhr
geschrieben von Michael Rohr

Jochen Schweizer GmbH (München)

Kulanz Gutscheinverlängerung

Bestell-/Kundennummer: 827GXR5JGYAP5PNR und 9JAQN9ZFRLWURQ4V

Bitte um Verlängerung gerade abgelaufener Gutscheine.

Ich habe leider feststellen müssen, dass mir o. g. Gutscheine zum 31.12.2022 abgelaufen sind.

Leider waren einige Ereignisse (ich wollte mit meiner Tochter gerne das Alpaka-Trekking machen) während der Pandemie nicht verfügbar und wir sind im letzten Jahr auch noch umgezogen, sodass ich die Verlängerung der Gutscheine verschwitzt habe. Ich hoffe, wir finden hier eine kulante Lösung.

Würde mich sehr freuen, wenn ich meiner Tochter das Erlebnis doch noch in diesem Jahr bieten könnte.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Verlängerung der Gutscheine oder Erstattung unter Abzug der Gewinnmarge gem. 812 BGB.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.01.2023 | 07:51
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Lieber Kunde, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bedauern sehr, dass Sie sich jetzt erst melden. Leider ist inzwischen unsere Kulanzfrist für die Verlängerung abgelaufener Gutscheine inzwischen abgelaufen. Eine Verlängerung ist in Ihrem Fall leider nicht mehr möglich. Wir hoffen auf Ihr Verständnis! Vielen Dank und freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


25.01.2023 | 21:12
von ReclaBoxler-9585046 | Regelverstoß melden
Hallo,

nach § 195 und § 199 des bürgerlichen Gesetzbuches haben Gutscheine eine Gültigkeit von drei Jahren und ist nur in dieser Zeit auch einlös- und verlängerbar. Sind diese drei Jahre vergangen, so befindet sich auch kein Wert zum Verlängern auf dem Gutschein.

Zumal Sie auch selbst zugegeben haben, dass Sie es selber „verschwitzt“ haben und es somit unter Eigenverschulden fällt.

Das Unternehmen ist nicht verpflichtet Ihren Gutschein nach Ablauf zu verlängern. Da nützen es Ihnen auch nicht, irgendwelche Paragrafen niederzuschreiben. In der Zukunft ist es nützlich sich im Kalender oder im Handy eine Erinnerung zu notieren.

28.01.2023 | 10:16
von Michael Rohr gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keine Kulanz erkennbar. Nur ein dummer Kommentar eines Nutzers, der wohl vom Unternehmen beschäftigt wird. So ist das Portal nutzlos.


28.01.2023 | 15:42
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Werter Beschwerdeführer:
Der Kommentar von ReclaBoxler-9585046 ist anständig, und in der Sache völlig richtig.
Durch Ihr eigenes verschulden ist Ihr Gutschein nun wertlos, nur das alleine ist dumm!



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