
Jochen Schweizer GmbH (München)
Kulanz Gutscheinverlängerung
Bestell-/Kundennummer: 827GXR5JGYAP5PNR und 9JAQN9ZFRLWURQ4V
Bitte um Verlängerung gerade abgelaufener Gutscheine.
Ich habe leider feststellen müssen, dass mir o. g. Gutscheine zum 31.12.2022 abgelaufen sind.
Leider waren einige Ereignisse (ich wollte mit meiner Tochter gerne das Alpaka-Trekking machen) während der Pandemie nicht verfügbar und wir sind im letzten Jahr auch noch umgezogen, sodass ich die Verlängerung der Gutscheine verschwitzt habe. Ich hoffe, wir finden hier eine kulante Lösung.
Würde mich sehr freuen, wenn ich meiner Tochter das Erlebnis doch noch in diesem Jahr bieten könnte.

25.01.2023 | 07:51
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement
Lieber Kunde, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bedauern sehr, dass Sie sich jetzt erst melden. Leider ist inzwischen unsere Kulanzfrist für die Verlängerung abgelaufener Gutscheine inzwischen abgelaufen. Eine Verlängerung ist in Ihrem Fall leider nicht mehr möglich. Wir hoffen auf Ihr Verständnis! Vielen Dank und freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team
nach § 195 und § 199 des bürgerlichen Gesetzbuches haben Gutscheine eine Gültigkeit von drei Jahren und ist nur in dieser Zeit auch einlös- und verlängerbar. Sind diese drei Jahre vergangen, so befindet sich auch kein Wert zum Verlängern auf dem Gutschein.
Zumal Sie auch selbst zugegeben haben, dass Sie es selber „verschwitzt“ haben und es somit unter Eigenverschulden fällt.
Das Unternehmen ist nicht verpflichtet Ihren Gutschein nach Ablauf zu verlängern. Da nützen es Ihnen auch nicht, irgendwelche Paragrafen niederzuschreiben. In der Zukunft ist es nützlich sich im Kalender oder im Handy eine Erinnerung zu notieren.
Der Kommentar von ReclaBoxler-9585046 ist anständig, und in der Sache völlig richtig.
Durch Ihr eigenes verschulden ist Ihr Gutschein nun wertlos, nur das alleine ist dumm!