Action Deutschland GmbH (Düsseldorf)
Action Shop Filialen locken Besucher in Park-Gebühren-Falle
Die Action Shop Filiale Wuppertal (Am Diek 41) weist mit großen Schildern einen "Action Shop Kundenparkplatz" im Hinterhof der Filiale aus.
Meinen PKW dort am 17.1.2023 zum Einkaufen in der Filiale abgestellt, fand ich bei der Rückkehr eine "Forderung über Vertragsstrafe" über 29,90 EUR einer "fair parken GmbH" unter dem Scheibenwischer, da ich keine Parkscheibe eingesetzt habe; Grundlage sei ein "Verstoß gegen die AGB".
Der Kaufumsatz bei dem Kleinwaren-Discounter war 25,86 EUR.
Auf schriftliche Nachfrage bei der Action GmbH in Düsseldorf, wessen AGB hier gemeint seien, und welches Geschäftsmodell hinter dieser Praxis stehe - kommt binnen zehn Tagen keine Antwort.
Aber aufpassen, auch da gibt es Regeln. Anscheinend ist die Benutzung der Parkscheibe immer wieder ein unüberwindbares Hindernis.
Sie können nur auf Kulanz hoffen.
wie bereits erwähnt wurde, haben Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit befahren des privaten Parkplatzes akzeptiert. Es reicht hier auch voll kommen aus, wenn es einen kleinen Hinweis an der Einfahrt oder am Eingang gibt.
Es wird auch so schnell keine Antwort kommen, da Sie ja auch nicht der einzige mit einer Anfrage sind. Zumal es überall viele Krankheitsfälle gibt und die Bearbeitung auch noch erschwert.
Zahlen, nächstes Mal die Parkscheibe auslegen und gut ist.
Im übrigen wird Action hier nicht antworten. Es bleibt Ihnen also der Mailverkehr oder einen Anruf.
Die AGB und auch die Hinweise wie zu verfahren ist, wenn man parkt, also wie lange und ob mit oder ohne Parkscheibe, müssen für den Kunden klar erkennbar sein. Und was im Zweifel alles klar erkennbar gilt und was nicht, darüber fühlen sich komplette juristische Kommentare.
Sollte die Parkbedingungen rechtswirksam ausgehangen haben, so wäre eine solche Vertragsstrafe erst einmal möglich. Inwiefern man diese letztlich tatsächlich zahlen muss, sollte man gegebenenfalls mit einem Anwalt bereden. Es gibt hier viele Fallstricke zu beachten. Damit meine ich den Anbieter und nicht den Parkplatzbenutzer.
Natürlich ist alles klar und rechtssicher beschildert, glauben Sie wir sind "auf der Brennsuppe dahergeschwommen" und brauchen Nachhilfe in Rechtssicherheit?
Klar kann man auch mit anwaltlicher Hilfe dagegen vorgehen, man kann gegen alles vorgehen, wenn man Geld und Zeit übrig hat.
Letztendlich ist es aber nur dem schlechten Geld das Gute nachwerfen.
Aber bitteschön.
Wenn das IHR "privater" Parkplatz ist - warum steht dann "fair parken gmbh" auf der Forderung?
Wiederum, wenn es eine Fläche der "fair parken gmbh" ist, warum steht dann an der Einfahrt groß "Action Shop Kundenparkplatz"?
". haben Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit befahren des privaten Parkplatzes akzeptiert. Es reicht hier auch voll kommen aus, wenn es einen kleinen Hinweis an der Einfahrt oder am Eingang gibt. "
Am Eingang steht groß und breit "Action Shop Kundenparkplatz", auf der Forderung aber "fair parken Gmbh".
Also wessen AGB sollen überhaupt gelten?
Offenbar benutzt "fair parken" den "Action Shop" als Tarnung, um möglichst viele Fahrer, die sonst keinen Grund hätten, in den abgelegenen Hinterhof zu fahren, in seine Falle zu locken.
Offen ist, ob diese Taktik von der "Action Shop Gmbh" nur achselzuckend hingenommen oder bewusst inszeniert wird, um trotz der Billig-Waren seinen Profit sicherzustellen.
Action Deutschland GmbH
Schirmerstraẞe 76
40211 Düsseldorf