637 Views | 25.01.2023 | 12:33 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1424491

Action Deutschland GmbH (Düsseldorf)

Action Shop Filialen locken Besucher in Park-Gebühren-Falle

Die Action Shop Filiale Wuppertal (Am Diek 41) weist mit großen Schildern einen "Action Shop Kundenparkplatz" im Hinterhof der Filiale aus.

Meinen PKW dort am 17.1.2023 zum Einkaufen in der Filiale abgestellt, fand ich bei der Rückkehr eine "Forderung über Vertragsstrafe" über 29,90 EUR einer "fair parken GmbH" unter dem Scheibenwischer, da ich keine Parkscheibe eingesetzt habe; Grundlage sei ein "Verstoß gegen die AGB".

Der Kaufumsatz bei dem Kleinwaren-Discounter war 25,86 EUR.

Auf schriftliche Nachfrage bei der Action GmbH in Düsseldorf, wessen AGB hier gemeint seien, und welches Geschäftsmodell hinter dieser Praxis stehe - kommt binnen zehn Tagen keine Antwort.

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Meine Forderung an Action Deutschland GmbH: Niederschlagung der Forderung; ggf. deutliche Beschilderung des Parkplatzes mit "Fair parken GmbH".


 
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Kommentare und Trackbacks (12)


25.01.2023 | 15:30
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Seit bestimmt 20 Jahren gibt es die Regelung Kundenparkplatz mit Parkscheibe. Mit dem befahren des Privat-Parkplatzes erkennen Sie diese Regeln an. Wenn Ihnen diese Regeln (AGB) nicht passen, dann parken Sie doch einfach nicht dort, sondern nutzen Sie öffentliche Parkplätze.
Aber aufpassen, auch da gibt es Regeln. Anscheinend ist die Benutzung der Parkscheibe immer wieder ein unüberwindbares Hindernis.
Sie können nur auf Kulanz hoffen.

25.01.2023 | 21:03
von ReclaBoxler-9585046 | Regelverstoß melden
Hallo,

wie bereits erwähnt wurde, haben Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit befahren des privaten Parkplatzes akzeptiert. Es reicht hier auch voll kommen aus, wenn es einen kleinen Hinweis an der Einfahrt oder am Eingang gibt.

Es wird auch so schnell keine Antwort kommen, da Sie ja auch nicht der einzige mit einer Anfrage sind. Zumal es überall viele Krankheitsfälle gibt und die Bearbeitung auch noch erschwert.

Zahlen, nächstes Mal die Parkscheibe auslegen und gut ist.

Im übrigen wird Action hier nicht antworten. Es bleibt Ihnen also der Mailverkehr oder einen Anruf.

25.01.2023 | 21:26
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Nein, es ist keinesfalls zwingend, dass man bei der Benutzung des Parkplatzes automatisch die AGB akzeptiert hat. Und nein, ein gegebenenfalls kleiner unscheinbarer Hinweis an der Einfahrt des Parkplatzes reicht nicht.

Die AGB und auch die Hinweise wie zu verfahren ist, wenn man parkt, also wie lange und ob mit oder ohne Parkscheibe, müssen für den Kunden klar erkennbar sein. Und was im Zweifel alles klar erkennbar gilt und was nicht, darüber fühlen sich komplette juristische Kommentare.

Sollte die Parkbedingungen rechtswirksam ausgehangen haben, so wäre eine solche Vertragsstrafe erst einmal möglich. Inwiefern man diese letztlich tatsächlich zahlen muss, sollte man gegebenenfalls mit einem Anwalt bereden. Es gibt hier viele Fallstricke zu beachten. Damit meine ich den Anbieter und nicht den Parkplatzbenutzer.

26.01.2023 | 07:40
von R. Ha. | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBox-Benutzer: Es ist MEIN Privater Parkplatz, und da gelten eben MEINE Regeln.
Natürlich ist alles klar und rechtssicher beschildert, glauben Sie wir sind "auf der Brennsuppe dahergeschwommen" und brauchen Nachhilfe in Rechtssicherheit?
Klar kann man auch mit anwaltlicher Hilfe dagegen vorgehen, man kann gegen alles vorgehen, wenn man Geld und Zeit übrig hat.
Letztendlich ist es aber nur dem schlechten Geld das Gute nachwerfen.
Aber bitteschön.

26.01.2023 | 07:42
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Sie wissen also, wie die Ausschilderung an diesem speziellen Parkplatz ist? Interessant, möchten sie das mal beschreiben.

26.01.2023 | 07:47
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Wenn man Zugang und damit Einsicht in spezielle Firmenstrukturen hat: Ja!

26.01.2023 | 09:52
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Nicht „man“. Ich hatte nach dir gefragt.

06.02.2023 | 15:35
von ReclaBoxler-1424491 | Regelverstoß melden
 spider monkey R. Ha. - sind Sie denn der Inhaber oder Geschäftsführer der entsprechenden Filiale? Dann sitzen Sie also in der Zentrale der Action Shop GmbH in Düsseldorf?

Wenn das IHR "privater" Parkplatz ist - warum steht dann "fair parken gmbh" auf der Forderung?

Wiederum, wenn es eine Fläche der "fair parken gmbh" ist, warum steht dann an der Einfahrt groß "Action Shop Kundenparkplatz"?

06.02.2023 | 20:44
von ReclaBoxler-1424491 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-9585046
". haben Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit befahren des privaten Parkplatzes akzeptiert. Es reicht hier auch voll kommen aus, wenn es einen kleinen Hinweis an der Einfahrt oder am Eingang gibt. "

Am Eingang steht groß und breit "Action Shop Kundenparkplatz", auf der Forderung aber "fair parken Gmbh".
Also wessen AGB sollen überhaupt gelten?

Offenbar benutzt "fair parken" den "Action Shop" als Tarnung, um möglichst viele Fahrer, die sonst keinen Grund hätten, in den abgelegenen Hinterhof zu fahren, in seine Falle zu locken.

Offen ist, ob diese Taktik von der "Action Shop Gmbh" nur achselzuckend hingenommen oder bewusst inszeniert wird, um trotz der Billig-Waren seinen Profit sicherzustellen.

06.02.2023 | 20:46
von ReclaBoxler-1424491 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisker keine Reaktion der Firma:
Action Deutschland GmbH
Schirmerstraẞe 76
40211 Düsseldorf


22.02.2023 | 23:50
von ReclaBoxler-1424491 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weiter keine Reaktion der Action GmbH.


16.03.2023 | 10:03
von ReclaBoxler-1424491 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Un- "fair parken GmbH" hat Ihre Forderung über 40 € gestellt, der ich mit Verweis auf die arglistige Täuschung widersprochen habe.




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