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221 Views | 26.01.2023 | 11:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4466451
Laut Gesetzgeber hat ein Pfandbon eine Gültigkeit gemäß §195 BGB von drei Jahren.
Die Aussage von Netto, dass die Rückgabe vier Wochen beträgt, ist nirgendwo definiert, weder auf der Website, noch auf dem Pfandbon oder an der Pfandannahmestelle.
Meine Forderung an Netto Marken-Discount AG & Co. KG:
6,36 EUR.
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Netto ist es sehr wohl bekannt, das ein Pfandbon eine Gültigkeit von drei Jahren hat, allerdings sind die Mitarbeiter in den Filialen im Glauben ein Pfandbon sei nur 4 Wochen gültig.