
DHL (Bonn)
Tragegriff als Sperrgut deklariert
Ein Tragegriff wird als Sperrgut deklariert. Dann müssen sie das 18Kg-Paket so tragen.
Per DHL wurde ein Außenbordmotor versendet. Das Gesamtgewicht beträgt 18 Kg.
Damit man das Paket besser tragen kann, wurde der Griff des Motors nicht eingepackt und steht etwas aus dem Paket heraus.
Nun wird der Motor zurückgeschickt, weil das Sperrgut sein soll?
Der Tragegriff erleichtert das Tragen des Paketes enorm und soll jetzt sperrig sein?
Denken die Mitarbeiter in dem Unternehmen nicht, oder ist es ihnen verboten? - Ach ja, die Vorschriften.
Ich werde jetzt den Motor mit eingepacktem Griff erneut senden und ihn abholen lassen, damit sich jeder, der das Paket in die Hand nimmt, abmühen muss.
Keiner darf mehr denken, sondern muss sich an die Vorschriften halten, Verantwortliche haben noch nie ein schweres Paket getragen.
Vor allem ist der „Sperrgut-Aufpreis“ mit 26,78 EUR Wucher und steht in keinem Verhältnis zum Versandpreis.

