Durch Aral gelöste Beschwerde. | 578 Views | 05.03.2023 | 13:36 Uhr
geschrieben von Rudolf F.

Aral AG (Bochum)

Miserables Kundenreaktionsmanagement, fieses Geschäftsmodell

Der Tankvorgang wurde mittels EC-Karte beglichen, und nachdem das Kartenlesegerät „Bezahlung erfolgt“ angezeigt hat, konnte die Tankstelle unbehelligt verlassen werden.

SCHLAGWORTE

Überraschend dann ein RA-Schreiben mit Betreff: „Forderung der Aral AG aus unbezahlter Betankung“. Hinweis auf nicht korrekte Durchführung der Kartenzahlung; jedoch keine Aussage, zu möglichen Gründen (Bedienungsfehler Kassiererin, Probleme an Kasse, Terminal oder bei der Datenübertragung) und ob diesbezüglich überhaupt recherchiert wurde.

Zahlungsaufforderung über offenen Betrag (keine Beweisunterlagen beigefügt) und Bearbeitungspauschale innerhalb 2 Wochen; danach erhöhen sich die Kosten.

Auf Grund des Inhaltes, der Form und rechtliche Würdigung des Sachverhaltes im Schreiben wollte ich mit diesen Leuten nichts mehr zu tun haben und überwies den Forderungsbetrag.

Aral schilderte ich darauf hin den Fall und habe die Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei, deren Fokus darauf liegt, mit Einschüchterung und Drohung Geld zu verdienen, als sehr fragwürdig beschrieben. Unverständlich auch, dass sofort Rechtsanwälte eingeschaltet werden und dadurch Kosten entstehen und in Folge dem Kunden "aufs Auge gedrückt" werden. Durch direkten Kontakt Aral/Kunde wäre die Geschichte einfacher und zufriedenstellender zu lösen gewesen.

Die unnützen und rechtlich nicht haltbaren Kosten für die Bemühungen (?) der Rechtsanwälte bat ich mir zu ersetzen. Nach 6 Wochen immer noch keine Reaktion.

Mein Fazit: Profit ist alles, Kundenzufriedenheit und Serviceorientierung nicht wichtig!

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Meine Forderung an Aral AG: Erstattung, vorzugsweise Tankgutschein


 
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Kommentare und Trackbacks (8)


06.03.2023 | 11:38
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Kann Ihre Beschwerde nur sehr schlecht nachvollziehen.
Nachdem Sie nach dem Tankvorgang mittels EC-Karte bezahlt haben, kriegen Sie doch eine Quittung über den Bezahlvorgang.
Sollte man immer mitnehmen.
Zusätzlich haben Sie doch den Abbuchungsvorgang auf Ihren Kontoauszügen, womit Sie beweisen können das vor Ort bezahlt wurde.
Nachdem Sie zusätzlich auf Aufforderung bezahlt haben sieht es wohl schlecht aus mit Rückerstattung.
Denn mit der (erneuten) Zahlung erkennen Sie ja die an Sie gestellte Forderung an.

06.03.2023 | 19:40
von Willi Matkovits | Regelverstoß melden
Ich verstehe es auch nicht. Da stimmt irgendetwas nicht.

09.03.2023 | 14:12
von ReclaBoxler-9585046 | Regelverstoß melden
Ehrlich geschrieben, kann ich das Unternehmen hier verstehen. Der Betrag ist, aus welchen Gründen auch immer, nicht eingegangen. Daraus entsteht eben eine Forderung, die ein Anwalt oder Inkassounternehmen einfordern muss.

Gründe kann es verschiedene geben. Die aufgezählten (z. B. Fehler bei der Datenübertragung), einen zu niedrigen Kontostand, was zu einer automatischen Rückbuchung führt oder sonstiges, wo der Betrag einfach zurückgebucht wird, in der Hoffnung, das Unternehmen bekommt es nicht mit.

In allen Fällen wird das Unternehmen tätig und muss mittels eines Anwaltes/Inkassobüros die Forderung auftreiben. Eine direkte Ausnahme vom Unternehmen ist schwierig, da es doch meistens zu unnötigen Diskussionen führt. Dazu muss der Anwalt mittels einer Anfrage beim örtlichen Bürgeramt erst einmal den Halter feststellen, um dann die Forderung an Sie schicken zu können.

Sie sehen also, dass doch Arbeit dahinter steckt. Inwiefern die Arbeit die Kosten widerspiegelt, ist eine andere Sache. Meines Wissens hätte der Anwalt auch ohne einer Vorwarnung zusätzliche Kosten geltend machen können.

Das Problem nun, Sie haben eben gezahlt. Damit auch alles quasi akzeptiert. Es wird schwierig, jetzt noch dagegen vorzugehen. Vielleicht hätte man sich vorher bei einem Anwalt erkundigen müssen, wo Sie auch sicherlich den Grund erhalten hätten. So müssen Sie es nun abhaken.

09.03.2023 | 14:13
von ReclaBoxler-9585046 | Regelverstoß melden
Hallo,

ehrlich geschrieben kann ich das Unternehmen hier verstehen. Der Betrag ist, aus welchen Gründen auch immer, nicht eingegangen. Daraus entsteht eben eine Forderung die ein Anwalt oder Inkassounternehmen einfordern muss.

Gründe kann es verschiedene geben. Die aufgezählten (z. B. Fehler bei der Datenübertragung), einen zu niedrigen Kontostand, was zu einer automatischen Rückbuchung führt oder auch möglicher Bet rug, ohne Ihnen was vorwerfen zu wollen, wo der Betrag einfach zurückgebucht wird, in der Hoffnung, das Unternehmen bekommt es nicht mit.

Das Unternehmen wird tätig, da Erfahrungsgemäß direkte Kontaktaufnahmen zu nichts führen. Der Anwalt muss, mittels einer Anfrage an die Behörden, den Halter feststellen. Um dann einen Brief schicken zu können

Sie sehen also, dass doch Arbeit dahinter steckt. In wie fern die Arbeit die Kosten widerspiegelt ist eine andere Sache. Meines Wissens nach hätte der Anwalt auch, ohne einer Vorwarnung, zusätzliche Kosten geltend machen können.

Das Problem nun, Sie haben eben gezahlt. Damit auch alles quasi akzeptiert. Es wird schwierig jetzt noch gegen vor zu gehen. Vielleicht hätte man sich vorher bei einem Anwalt erkundigen müssen, wo Sie auch sicherlich den Grund erhalten hätten. So müssen Sie es nun abhaken

13.03.2023 | 09:29
von Rudolf F. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe noch einmal direkt Aral kontaktiert. Sind nun aktiv geworden und wollen sich nach interner Klärung melden.


27.03.2023 | 12:18
von Rudolf F. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


01.04.2023 | 10:03
von Rudolf F. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bearbeitungspauschale wird zurückerstattet.


07.06.2023 | 11:41
von Hotte W. | Regelverstoß melden
Mir ist es ähnlich ergangen, am 6.3. in Oberhausen bei ARAl getankt, Paybackkarte benutzt, Kassierer hatte Probleme, abgebrochen, beim zweiten Mal hat es funktioniert, Paybackpunkte gutgeschrieben, EC Karte benutzt, Kassierer fragt mich, ob ich einen Tankbeleg möchte, was ich verneint habe, und darauf hin bin ich gegangen, da die Bezahlung da für mich erledigt war.

Bei den Kontoauszügen schaue ich auch nicht jedes mal nach, ob die Buchung funktioniert hat, und daher war ich am 6.4. überrascht, als ich einen vom 27.3. datierten Brief von der Anwaltskanzlei aus Hamburg bekommen habe, mit der Zahlungsaufforderung bis zum 6.4., ansonsten würden zu den aufgelisteten Kosten von 25,10 Euro noch weitere 76,44 Euro hinzukommen.

Anruf in Hamburg bei der Kanzlei, und der Zahlungstermin wurde nach hinten datiert.
Daraufhin zur Klärung bei ARAL Beschwerdestelle mein Anliegen geschildert, die daraufhin über die Anwaltskanzlei alles abgeklärt haben, Videos, Bilder etc. Letzte Woche kam die neuerliche Nachricht der Kanzlei, ich wäre ein Wegfahrer und hätte nicht bezahlt.

Daraufhin bei Aral Tankstelle Sardu in Oberhausen angerufen, wie das sein kann, dass der Kassierer mich fragt, ob ich einen Beleg haben möchte und mir einen schönen Tag wünscht, wenn ich angeblich ein Wegfahrer wäre.
Beim Telefonat selber höre ich, wie er einen Kunden fragt, ob er einen Beleg möchte, der ebenfalls verneint und rausgeht.
PLötzlich brüllt der Besitzer "haltet den Mann, der hat nicht bezahlt"!

Vielleicht sollte man mal die Technik der Tankstellen überprüfen, denn 2 Nachbarn hatten dieses Problem ebenfalls, und schön ist es nicht, wenn man verdächtigt wird, nicht bezahlen zu wollen.

Wenn ich nicht bezahlt habe, dann ist es so, werde ich selbstverständlich den Betrag von 58,01 Euro bezahlen, doch die 25,10 Euro wegen Problemen im Kassensystem bzw. wenn Schulungsbedarf beim Personal besteht, kann ich auch nichts.

Ebenfalls habe ich mittlerweile verschiedene Beträge der Kanzlei bekommen, die ich zahlen muss:
81,54 Euro und 83,11 Euro standen im ersten Brief, sowie jetzt 84,01 Euro in der Email.

Wer war denn der Ansprechpartner bei ARAL und hat die Kosten erstattet?



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