Durch NETTO ApS endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 462 Views | 22.04.2023 | 16:23 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1133114

NETTO ApS & Co. KG (Stavenhagen)

Ein Kassenbeleg verschwindet

Schwarzärgern bei Netto-Schwarz.

Am 22.02.23 bei Netto-Schwarz-Filiale in Reinickendorf, Stargardstr.:

Nach dem Einkauf bei Überprüfung des Kassenbons stelle ich fest, dass mein Leergut-Coupon 9x 25 Ct = 2,25 EUR nicht angerechnet wurde.

Der Kassierer: da war kein Coupon.

Hätte da nicht nahegelegen, anhand der überall postierten Videokameras meine Flascheneingabe in den Automaten nachzuvollziehen?

Stattdessen aber: Ich hätte besagten Abschnitt eben in dieses oder jenes bestimmte Fach legen müssen - das erste Mal seit -zig Jahren Einkauf, dass ich davon höre.

Tja, das war's dann - "Netto Schwarz" jetzt von mir wörtlich genommen: steht auf meiner schwarzen Liste.

Weiterhin guten Umsatz.

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Meine Forderung an NETTO ApS & Co. KG: Grundregeln des Umgangs mit Kunden sich nachträglich aneignen, oder den Beruf wechseln.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (4)


23.04.2023 | 03:31
von ReclaBoxler-9585046 | Regelverstoß melden
Hallo,

haben Sie einen Nachweis, dass Sie überhaupt einen Beleg hatten? Klingt für mich erst mal ein wenig komisch.

Sollte der Beleg auf der Ware gewesen sein, so kann es sein, dass dieser in die Kasse "mitgezogen" wurde. Es ist generell immer besser, dem Mitarbeiter den Beleg persönlich zu überreichen.

Und nein, via Kamera kann man nichts nachweisen. Selbst, wenn ein Beleg sichtbar wäre, wüsste man nicht den Betrag. Außerdem sind die meisten Kameras zentral gesteuert. Das würde zu viel Mühe für so ein kleinen Betrag machen.

Bin mir sicher, dass er Umgang in Ordnung war. Man sollte eigene Fehler auch eingestehen

23.04.2023 | 10:44
von ReclaBoxler-1133114 | Regelverstoß melden
. es hat mich in letzter Zeit mehrfach gewundert, daß sich auf unterschiedlichste Beschwerden offenbar "Abwiegler vom Dienst" melden - und das, wie zu lesen, nachts um 3.30 Uhr.
Also: wie sollte ich den Beleg noch haben, wenn ich ihn, wie außer mir seit Jahrzehnten auch Tausende Andere, auf das Kassenband gelegt habe -
Wenn er vom Kassenband weggeschleift wird: habe ich das etwa zu vertreten -
Unter diesem Text steht der Reclabox-Hinweis: bitte lesen Sie unsere NUTZUNGSBEDINGUNGEN, bevor Sie usw.;
es sollte eigentlich auch dastehen: Bitte lesen Sie erst einmal den KOMMENTAR, bevor Sie
etc.
denn: steht da was vom Ablesen des Betrags via Kamera? - absurd.
Und anstelle der stets angehängten Schlußformel, "man sollte eigene Fehler auch eingestehen", empfehle ich Ihnen stattdessen: "Man sollte auch mal eingestehen, in wessen Auftrag man Torpedos verschickt. "

23.04.2023 | 10:48
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


03.05.2023 | 09:57
von ReclaBoxler-1133114 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, und ich rechne auch nicht mit einer Lösung.
Netto hat noch nie auf derartige Kritik reagiert. Offenbar braucht dieser Konzern keine Kunden, und das kann er vor mir aus gerne haben.
Immerhin hat es ja eine Reaktion gegeben - vom "Midnight Writer". Dessen Reclabox-Bilant beläuft sich auf nur 4 Beschwerden, aber satte 204 Kommentare. -
Einem anderen Netto-Beschwerdeführer wurde eine Abfuhr von einem Abwehr-Experten zuteil, der sogar auf über 700 Kommentare kommt, bei keiner einzigen eigenen Beschwerde. -
"Ein Schelm, wer Böses dabei denkt" - z. B. Auftragsarbeiten.


19.05.2023 | 07:02
von ReclaBoxler-1133114 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich verweise auf meinen Eintrag vom 3.5.: erwartungsgemäß weiterhin keine Reaktion.
Mein Wechsel als Hauptkunde von Netto-Schwarz zu Netto-Rotgelb hat sich in jeder Hinsicht ausgezahlt, sowohl was das Sortiment als auch was den Umgang mit Pfandbons betrifft. Auch die Wegstrecke hat sich verkürzt; am Ende könnte ich Netto-ApS für den Vorfall sogar noch dankbar sein --




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