Stadtwerke Forchheim GmbH - EFG Erdgas Forchheim GmbH (Forchheim)
Gaspreisangaben Fehlerhaft bzw. nicht korrekt
Bestell-/Kundennummer: 401972
Mit dem Schreiben der Gaspreisbremse wurden höhere Gaspreise erwähnt. Diese wurden so nicht vertraglich festgelegt. Nachfolgend nochmals unsere E-Mail-Schreiben an Sie dazu für Sie zur Kenntnis.
Danke für Ihre Mitteilung bzgl. der Gaspreisbremse vom 04.04.2023.
Wir haben zum 01.12.2022 einen Gasliefervertrag mit einem Grundpreis von brutto 8,97 EURO/Monat und einem Arbeitspreis von brutto 6,27 Cent/kWh vereinbart.
Die von Ihnen in diesem Schreiben erwähnten Preise von 90,-- Euro/Jahr (Grundpreis) und 15,47 ct/kWh (Arbeitspreis) wurden so nicht vereinbart.
Falls Sie als Versorger eine Preisanpassung vorgenommen haben, wurden wir als Kunde nicht brieflich darüber informiert (AGB V. 2.3. 9) Darüber hinaus wurden wir bis dato zu keiner Zwischenablesung des Gaszählerstandes aufgefordert, was zur Berechnung bei einer Preisanpassung nötig gewesen wäre.
Aus diesen Gründen sehen wir die von Ihnen übermittelte Nachricht als nicht korrekt an und bitten darum, den Abschlag neu zu berechnen. Dieser sollte bei 350,-- Euro im Monat liegen. Darüber hinaus sollte der von uns geschlossene Vertrag für die Gaspreisbremse nicht relevant sein, da wir unter den gesetzlich festgelegten 12 Cent pro Kilowattstunde liegen.
Leider haben wir bis heute noch keine Antwort auf unsere E-Mail vom 06.04.2023 erhalten.
Wir sehen weiterhin die von ihnen im Schreiben vom 04.04.2023 angedeuteten Grund- und Arbeitspreise nicht für den geschlossenen Vertrag geltend an.
Wir bitten um Stellungnahme bis zum 25.04.2023.
wir haben Sie bis zum 25.04.2023 um eine Stellungnahme gebeten. Leider haben wir bis heute keine Antwort von Ihnen erhalten. Aus diesem Grund sahen wir uns gezwungen, den Fall an die Schlichtungsstelle Energie und an ReclaBox .
Wir möchten Sie nochmal darauf hinweisen, dass die von Ihnen genannten Preise nicht im Vertrag vereinbart wurden. Falls Sie die Preise angepasst
haben sollten, wurden wir darüber nicht brieflich informiert.
Diese Informationspflicht sind sie bis heute, 26.04.2023, nicht nachgekommen.