EDEKA-Markt Minden-Hannov...:
Angebote gar nicht vorhanden
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Verkauf bereits weit vorab verdorbener Ware
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Sonderangebotspreise nachmittags um 17 Uhr nicht in der Kasse
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Instant Kaffee "mild" ist ungenießbar
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Kassiererin beleidigt mehrfach Kunden
Nimmt man diesen nun gegen Kaufpreiserstattung zurück bleibt der Händler auf dem Schaden sitzen. Interessiert den Kunden halt nicht. Zudem ist allgemein bekannt das Gutscheine und Wertkarten vom Umtausch ausgeschlossen sind.
Was soll der Einzelhändler noch tun?
ein Umtausch wird eher schwierig. Ab dem 7. Lebensjahr kann Ihr Kind eben im Rahmen des Taschengeldparagraphes "kleinere Kaufverträge" schließen. Da es sich hier um keine enorme Summe handelt muss der Händler auch nicht reagieren.
Wie auch bereits erwähnt wurde wird es auch schwierig zu beweisen, ob der Gutschein bereits eingelöst wurde. Der Händler bleibt, auch wenn es nur ein kleinerer Betrag ist, darauf sitzen. Vielleicht sollte man auch mit dem Kind lieber auf dem Spielplaz gehen, statt ihm irgendwelche Videospiele zu erlauben.