231 Views | 05.05.2023 | 09:13 Uhr
geschrieben von Michaela Maurer

Media Markt (Ingolstadt)

Nach nicht einmal vier Monaten keine Gewährleistung

Bei Chromebook riss unmittelbar während eines Fluges und während der Nutzung auf dem Flugzeugtisch das Display. Media Markt Schrobenhausen fühlt sich nicht verantwortlich.

Ende Dezember erstand ich online ein ASUS-Chromebook bei Media Markt, welches ich in der Filiale abholte, Kaufpreis übrigens 199,-- €.

SCHLAGWORTE

Das Chromebook wird beworben mit extra robust, Falltest aus 120 cm bis150 cm Höhe uvm.

Anfang April saß ich im Flugzeug und arbeitete, da machte es knack, und das Display hatte von oben bis unten einen Riss. Kein Sturz, kein Druck, nichts! Man erkennt auch äußerlich keinerlei Abnutzung, das Gerät ist ja fast neu und immer pfleglich behandelt worden.

Nach dem Urlaub schrieb ich Media Markt daher an und bat um Reparatur, da das Gerät in der Gewährleistung ohne Fremdeinwirkung kaputtgegangen war.

Ich wurde in den Markt zitiert. Dort erklärte mir ein sehr inkompetenter Marktleiter, dieses wäre nicht von der Garantie abgedeckt. Den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung konnte ich ihm nicht klarmachen. Ich bestand auf ein mangelfreies Gerät. Er erklärt mir, er müsse es zum Hersteller einschicken und warten, was passiert.

Auf die Aussage, dass nicht der Hersteller, sondern Media Markt mein Vertragspartner sei, reagiert er nicht. Ebenso erklärt er mir immer wieder, dass man bei einem Displayschaden von Fremdeinwirkung ausgehen muss. Ich zeigte ihm das Gerät und fragte mehrfach, wie er bei einem neuartigen Zustand des Gerätes so etwas behaupten könne.

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Da ich merkte, dass wir nicht auf Augenhöhe kommunizierten und der Herr Filialleiter nicht in der Lage war, rechtliche Zusammenhänge zu verstehen.

Ich gab mein Gerät also um des Friedens willen ab, um es zum Hersteller einzuschicken, in der Hoffnung, dass die Reparatur schnell und natürlich kostenfrei stattfindet.

Heute bekam ich ohne weitere Erklärung per E-Mail einen Kostenvoranschlag über 227,89 €.

Das Gerät kostet übrigens bei Media Markt 319,-- €.

Ich finde es eine Unverschämtheit, denn rechtlich habe ich Ansprüche wegen des Sachmangels.

Die Beweislast, dass der Schaden nicht bereits bei Auslieferung vorhanden war (mangelhafte Verarbeitung?) liegt aufseiten des Media Markts!

Da ich mit diesem ach so robusten Gerät nichts getan habe, außer gelegentlichen Konferenzen abzuhalten und zu schreiben, werde ich meine Rechte, wenn notwendig, auch gerichtlich einfordern. Gerade vor dem Hintergrund der Werbeaussagen "super robust", "Falltest aus 150 cm Höhe" uvm. und, da dem Gerät nichts zugestoßen ist, ist es absurd, dass man mir unterstellt, ich hätte es kaputt gemacht.

Nur, weil es ein großer Konzern ist, kann er mit Kunden nicht so umgehen, das ist ein absolutes Unding!

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Kommentare und Trackbacks (4)


05.05.2023 | 20:00
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Auf Augenhöhe. Nun ja, das sei mal dahin gestellt wer hier mehr Ahnung hat. Auch bei Ihnen finden sich Fehler. Ja, Media Markt ist ihr Vertragspartner. Wer genau geht leider nicht hervor. Ist aber auch egal. Es ist das Recht des Media Markt das Gerät einzuschicken und reparieren zu lassen. Ergibt sich auch aus der Gewährleistung. Wird nun festgestellt, auch in der gesetzlichen Gewährleistung, dass klar zu erkennen ist dass das Gerät durch Fremdeinwirkung beschädigt wurde und er kann es beweisen, ist die Rechnung zur Reperatur vollkommen legitim. Dann bekommen sie nichts. Außer das defekte Gerät

12.05.2023 | 00:36
von Til | Regelverstoß melden
 spider monkey Corey Taylor

Nein. Die Wahl der Nacherfüllung liegt erst mal beim Käufer.

BGB § 439

" (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. "

Der Händler ist hier schon in der Beweispflicht, dass hier kein Sachmangel vorliegt. Ausgehend von der Schilderung ist der Händler dem nicht nachgekommen.

Ein möglicher Spannungsriss aufgrund Temperaturschwankungen (Batterie wegen Luftdruck u. a.) und Luftdruck Änderungen beim Fliegen stehen im Rahmen des möglichen. Hier braucht es entweder eindeutige Beschädigungen, die auf eine äußere Gewalteinwirkung hindeuten bzw. sachliche Beweise.

BGB § 477 Beweislastumkehr
" (1) Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar. "

Keine Rechtsberatung

12.05.2023 | 10:55
von Michaela Maurer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf meine E-Mail, die ich mit meiner Rechtsberatung verfasst habe, würde mir angeboten, in den Markt zu kommen und ich könnte mir etwas anderes für 199€ Aussichten. Ich habe es abgelehnt. Erstens bräuchte ich nichts anderes, sondern eben ein funktionierendes Gerät- dir 199€ bekomme ich aktuell dort nichts gleichwertiges. Ich bestehe weiter auf Reparatur oder Ersatzgerät, habe auch eine Frist bis heute gesetzt um informiert zu werden wie es weiter geht, leider bisher unbeantwortet


14.05.2023 | 19:10
von ReclaBoxler-9585046 | Regelverstoß melden
Hello,

 spider monkey Til, doch! Dem Händler muss immer der Versuch der Nachbesserung gewährt werden. Wenn dies bedeutet, dass das Gerät eingeschickt wird, dann ist es nun Mal so. Wird das gleiche Problem bei drei Versuchen nicht gelöst, hat der Kunde einen Anspruch auf Rücktritt des Kaufvertrages / ggf. Schadensersatz. Zumal das Gerät bis zu dem Flug ja wohl ordentlich funktionierte. Es ist also davon auszugehen, dass während des Fluges etwas vorgefallen sein könnte.

Sollte dies nicht der Fall sein, wird es sich ja nach dem Einschicken zeigen. Wenn man sich jedoch so dagegen wehrt, kann es ein komische Gefühl hinterlassen.



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