Durch Media Markt endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 390 Views | 29.05.2023 | 17:51 Uhr
geschrieben von Florian G.

Media Markt (Ingolstadt)

Media Markt Bonn - Zutritt zum Laden verwehrt

Ich lebe im Alltag barfuß.

SCHLAGWORTE

Das heißt, ich gehe barfuß einkaufen, ins Fitnessstudio, zur Arbeit, fahre Auto und so weiter.

Zum angegebenen Zeitpunkt wollte ich bei Media Markt einen Fernseher kaufen. Am Eingang hat mich der Türsteher angesprochen, dass ich barfuß keinen Zutritt habe. Eine Begründung konnte er nicht liefern und kam immer mehr ins Schlingern. wegen der Versicherung, wegen der Hausordnung, und so weiter. Ich habe ihn gebeten, mir die Hausordnung zu zeigen oder den Filialleiter zu rufen.

Tatsächlich hatte er sich entschieden, den Filialleiter kommen zu lassen. Der hat mir ausführlich den gleichen Käse erzählt wie der Türsteher. Er verwies darauf, dass Kunden auch mal ein Glas fallen lassen. Wenn ich in eine Scherbe trete, könnte ich ihn haftbar machen. Außerdem hat er das Totschlagargument "Hausrecht" in Spiel gebracht.

Inhaltlich ist das total abwegig. Als Barfußläufer merke ich sehr viel schneller als Schuhträger, dass da was Spitzes unter meinen Füßen ist und kann sehr schnell darauf reagieren. Jedenfalls habe ich mich noch nie an Glasscherben verletzt. Außerdem kommt niemand auf die Idee, barfuß zu laufen und dann hinterher zu klagen, weil da Glasscherben liegen (allgemeines Lebensrisiko mit Risikoerhöhung).

Der Filialleiter hat sich jedenfalls nicht von sachlichen Erwägungen beeindrucken lassen, sondern mir den Barfuß-Zutritt zum Laden verwehrt.

Da Media Markt als Elektromarkt eine Monopolstellung in Bonn hat, kann ich auch nicht auf andere Anbieter ausweichen.

Kurzum: ein Monopolist verweigert mir ohne sachlichen Grund den Zutritt zum Laden!

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Meine Forderung an Media Markt: Ich möchte barfuß einkaufen dürfen


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


05.06.2023 | 19:20
von Florian G. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die Konzernleitung und auch die betreffende Filiale Bonn angeschrieben und freundlich den Sachverhalt geschildert. Gleichzeitig habe ich meine Frage formuliert, ob es bei dem Hausverbot bleibt, oder ob durch sachgerechte Diskussion evtl. eine Lösung gefunden werden kann. Niemand hat sich darauf gemeldet. Also: keine Antwort ist auch eine Antwort


19.06.2023 | 23:12
von Florian G. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weiterhin keine Reaktion - ich glaube auch nicht, dass da noch was kommt.




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