153 Views | 05.06.2023 | 23:16 Uhr
geschrieben von Beatrix Feinhals
Ich beziehe eine kanadische Rente.
Sie berechnen als Grundlage den amerikanischen Dollar. Bisher habe ich 3 x Einspruch erhoben, ohne je eine Antwort zu erhalten. Aber allerdings eine Mahnung mit erheblichen Gebühren.
Meine Forderung an Barmer Ersatzkasse:
Neuberechnung der Beitragszahlung mit kanadischem Wechselkurs
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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