Durch PREISVERGLEICH.de gelöste Beschwerde. | 103 Views | 20.07.2023 | 10:35 Uhr
geschrieben von Günther Graf

PREISVERGLEICH.de (Leipzig)

Cashback 240,-- € wird nicht gezahlt, trotz aller Nachweise

Bestell-/Kundennummer: Auftrag U-29694926

Es wird bei Abschluss eines DSL-Vertrages vorgegaukelt, dass ein Cashback von 240,-- € ausgezahlt würde, sofern auf der ersten Rechnung der Telekomm-Unternehmens die Bereitstellungskosten nach Anschluss ausgewiesen sind.

SCHLAGWORTE

Nun werden aber die Bereitstellungskosten mit anderen Kosten auf einer separaten Rechnung des Telekomm-Unternehmens verrechnet, und daher tauchen auch keine Bereitstellungskosten auf der ersten Rechnung des Telekomm-Unternehmens auf.

Mithin sind also die Bedingungen für den Cashback nicht erfüllt und nach Ihrer Ansicht müssen sie daher nicht zahlen! Dies ist - wie erwähnt - ihre Masche und der Kundendienst ist angewiesen, so unrechtmäßig zu handeln!

Glücklicherweise ahnte ich das schon im Voraus und habe mir seinerzeit den Screenshot mit den Vertragsbedingungen gemacht.

Darin ist natürlich nicht von den Bereitstellungskosten die Rede, sondern lediglich von der ersten Rechnung nach Anschluss, die einzureichen sei (s. Screenshot). Selbstverständlich habe ich sämtliche Rechnungen eingereicht, aber man glaubt bei Preisvergleich, dass man den Kunden durch diese "Tricks" dazu kriegen kann, auf das ihm rechtmäßig zustehende Geld zu verzichten!

Wenn Sie sich da mal nur nicht täuschen.

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Anmerkung der ReklaBox-Redaktion:

Fotos gelöscht aus Datenschutzgründen

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Meine Forderung an PREISVERGLEICH.de: Auszahlung Cashback und Entschuldigungsschreiben


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


27.07.2023 | 15:22
von Günther Graf gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nch vielem Hin und Her und massivem Druck von meiner Seite haben sie den cashback gestern ausgezahlt.




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