Durch mydays gelöste Beschwerde. | 172 Views | 20.09.2023 | 12:38 Uhr
geschrieben von Parge Lenis

mydays GmbH (München)

Aktivität nicht mehr buchbar

Bestell-/Kundennummer: Gutschein myDays

Gutschein myDays - keine Rückerstattung.

Meine Tochter hat uns (den Eltern) einen Gutschein für eine Aktivität geschenkt.

Diese Aktivität steht ohne von Angaben von Gründen nicht mehr zur Verfügung, ist also nicht mehr buchbar, trotzdem weigert sich MyDays diesen Gutschein rückzuerstatten.

Wir können ja etwas anderes auswählen. Wir wollen aber nichts anderes auswählen und schon gar nicht bei MyDays oder Schweizer. Das wird sicher interessant und mein Anwalt freut sich schon.

Auch die Verbraucherzentrale sagt klar, dass wir hier nicht nachgeben sollen.

Mit den Antworten lassen sie sich schon mal wochenlang Zeit, um Zeit herauszuschinden.

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Meine Forderung an mydays GmbH: 100 % Rückerstattung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.10.2023 | 07:51
Firmen-Antwort von: mydays GmbH
Abteilung: Customer Care

Guten Tag aus München, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bedauern sehr, dass Sie nicht wie gewünscht Ihren Gutschein einlösen konnten. Wir haben Ihre E-Mail erhalten. Ihr Anliegen befindet sich bereits in Bearbeitung. Sie werden in Kürze eine Rückmeldung erhalten. Wir bitten Sie um etwas Geduld. Vielen Dank und freundliche Grüße, Ihr mydays Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


01.10.2023 | 10:05
von Parge Lenis noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
MyDays spielt Email-Ping-Pong. Will sich um die Rückerstattung drücken.


13.10.2023 | 17:56
von Parge Lenis gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach langem Kampf und Email Ping-Pong wurde rückerstattet.




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