TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)
Das Finale = letzte außergerichtliche Mahnung
Ich habe wieder eine letzte außergerichtliche Mahnung bekommen. Die Frist läuft am 26.02.2010 ab, dann will TelDaFax ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Ich werde die Forderung als unbegründet zurückweisen und dann sollen Gerichte über diese Sache entscheiden (Kd-Nr: 3088843).
Im Interview des Manager-Magazin www.manager-magazin.de/it/artikel/0,2828,676896,00.html gibt der Vorstandsvorsitzende seine Einstellung zum rüden Umgangston zum Besten. In vielen Mahnungen, die strittig sind, wird mit der Schufa gedroht.
Es heißt im BDSG, dass keine Negativdaten, also Informationen über angeblich ausgefallene Forderungen von der Schufa herausgegeben werden dürfen, wenn das Verfahren streitig ist und der Betroffene der Forderung widersprochen hat. Die Schufa muss diesen Eintrag gemäß § 35 IV BDSG sperren und diejenigen, die durch Anfragen bereits von diesem Eintrag Kenntnis haben, gemäß § 35 VII BDSG von der Sperrung in Kenntnis setzen und darüber informieren, dass hieraus keine negativen Schlüsse hinsichtlich Bonität zu ziehen sind. Soviel zum Rechtsverständnis der TelDaFax.
Zum allgemeinen Verständnis eine kurze Zusammenfassung meiner unendlichen Geschichte TelDaFax. Im Dezember 2007 habe ich versucht, über das Info-Portal VERIVOX, einen Stromliefervertrag abzuschließen. Anfang Januar 2008 kam das übliche Hallo-Schreiben. Nach Überprüfung der Daten habe ich festgestellt, dass die Zähler-Nummer falsch ist, und habe diese sofort telefonisch korrigiert.
Bis Anfang März 2008 habe ich nichts mehr von TelDaFax gehört. Aufgeschreckt durch die negative Berichterstattung im WDR und in mehreren Foren, habe ich ab Mitte März 2008 mehrfach nachgefragt, wann der Wechsel erfolgt und mir wurde immer mitgeteilt 01. April 2008. Nachdem auch dieser Termin verstrichen war, habe ich am 09.04.2008 wieder nachgefragt und ich bekam zur Antwort, seit 01.04.2008 ist TelDaFax Energy GmbH mein Stromlieferant und die Unterlagen bekomme ich in den nächsten Tagen.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Zwei Tage später kam dann Post mit der Information = Wechselfehler. Auch auf Nachfrage wurde mir kein schlüssiger Grund genannt. Ich habe auch beim Leitungsmanagement des örtlichen Netzbetreibers nachgefragt und die Antwort erhalten, es liegt kein Wechselantrag vor. Dieser Fehler tauchte auch die nächsten drei Monate immer wieder auf und ich hörte immer wieder Systemprobleme mit der Datenverarbeitung.
Zwischenzeitlich ist der Umgangston der Telefonisten von Ahnungs- und Hilflosigkeit in Arroganz, Dummdreist bis anmaßend umgeschlagen. Mitte Juni 2008 habe ich dann telefonisch den Auftrag storniert, was laut Mitarbeiter kein Problem darstelle und eine schriftliche Bestätigung verlangt, die auch auf Nachfrage nicht kam.
Dann habe ich, wie in der AGB beschrieben, Mitte Juli (13.07.2008), den Auftrag zur Stromlieferung storniert, den Abbuchungsauftrag entzogen, denn es gab ja noch kein Vertrag. Und jetzt ging alles sehr schell. Vertrag (15.08.2008), Abbuchungen und "Hallo-Schreiben". Nur mit Rechtsanwalt konnte das erzwungene Vertragsverhältnis aufgelöst werden.
Ich habe TelDaFax für die kurze (Vertrags)Zeit vom 01.08.2008 bis 31.12.2008 den Strom gezahlt, denn so hatte ich die Möglichkeit meine Kaution zu verrechnen und meine entstandenen Mehrkosten bei der Schlußrechnung verrechnen. Meine Mehrkosten (Stromlieferung im Grundtarif April bis Juli), die durch „Wechselfehler“ entstanden sind, habe ich ordentlich nachgewiesen und dann verrechnet. Ich habe die Zählerstände mitgeteilt, einen freundlichen Brief geschrieben (März 09) mit allen Daten und dann ging das Theater richtig los. Aber das habe ich bereits unter de.reclabox.com/beschwerde/17804-teldafax-troisdorf-falsche-und-fehlende-rechnungen-stornos-und-androhung-inkasso veröffentlicht.
08.03.2010 | 11:11
Abteilung: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hallo Ra Rei,
danke für Ihre Rückmeldung, wir freuen uns, wenn wir Ihrer Forderung nachkommen konnten.Gerne stehen wir unter der bekannten Email Adresse für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr TelDaFax Kundenservice
Hallo RaRei, aus meiner Erfahrung kann ich Ihnen sagen, TelDaFax hat nicht den Mumm es auf einen Prozess ankommen zu lassen. Bei den von Ihnen geschilderten Sachverhalt können Sie nur gewinnen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und berichten Sie darüber. Es macht anderen Mut.
- Kundenkommentare im Netz zu einer Anfrage 2007-2010
www.gutefrage.net/frage/hat-schon...-teldafax-strom
-1716 Bewertungen von Teldafax bei Verivox - ein grosser Teil absolut negativ. (Die bezahlte Lobbby wird das Ergebnis vielleicht etwas aufbessern.)
Siehe
partner.verivox.de/home/recommend...action=show_all
Aber vieleicht werden auch deshalb alle Kontakte nur noch unpersönlich gehalten, ohne Namen und Unterschrift veröffentlicht.
Firmen, die Mittarbeiter haben, die Stolz auf Ihre Arbeit sind müssen sich nicht verstecken.
Email vom 08.03.10 ->
Wir beziehen uns auf Ihre Reklamation bei reclabox.de
Vertragsgemäß wurde die Lieferaufnahme zum 01.04.2008 beantragt. Hierbei wurde die von Ihnen gemeldete Zählernummer - die 7494362 - angegeben. Die ausgesprochene Kündigung Ihres Lieferanten, sowie die Netzanmeldung wurden mit dem Vermerk abgelehnt, dass Sie als Kunde nicht zu identifizieren seien. Aus diesem Grunde sind die Meldungen wahrscheinlich nicht auffindbar, wurden jedoch von uns vorgenommen.
Unter Einhaltung der gegebenen Fristen wurde umgehend eine neue Beantragung zum 01.06.2008 vorgenommen. Scheinbar kam es bei der Bearbeitung der von uns vorgenommenen Kündigung zu Bearbeitungsproblemen seitens E.ON. Wir erhielten von Ihrem Lieferanten die Rückmeldung, dass wir kein Kündigungsdatum angegeben hätten. Dies ist nicht korrekt, da von uns ordnungsgemäß der 31.05.2008 angegeben wurde. Aus welchem Grunde dies bei der Bearbeitung nicht berücksichtigt wurde, können wir bedauerlicherweise nicht nachvollziehen, ist jedoch nicht auf einen Fehler unsererseits zurückzuführen.
Daraufhin erfolgte eine neue Beantragung zum 01.08.2008, die schließlich bestätigt wurde. Zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Lieferaufnahme.
Belege, aus denen uns die Mehrkosten ersichtlich sind, liegen uns nicht vor. Aufgrund der geschilderten Sachlage, regen wir zudem an, sich mit Ihrem Vorlieferanten zwecks einer Kostenübernahme in Verbindung zu setzen, da die verzögerte Lieferaufnahme nicht auf ein schuldhaftes Verhalten unsererseits zurückzuführen ist. Wir bitten hierbei um Ihr Verständnis, dass wir die Ihnen zusätzlichen Gebühren nicht tragen können.
Wir bitten Sie, die in der Schlussabrechnung geltend gemachte Forderung in Höhe von 48,32 €, zu begleichen. Aufgrund der Irritationen, sehen wir von der Geltendmachung von Mahngebühren und Verzugszinsen ab.
Zudem bedauern wir, dass es zu Unstimmigkeiten gekommen ist, und möchten uns in aller Form bei Ihnen für die Verzögerung entschuldigen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und stehen Ihnen bei weiteren Fragen sehr gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jan T.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.