Durch JAGO gelöste Beschwerde. | 1220 Views | 13.03.2010 | 17:04 Uhr
geschrieben von Ozan Topcuogullari

JAGO AG (Stuttgart)

Falsch berechnet - keine Rücküberweisung

Ich habe am 27.02.2010 von JAGO Warenhandelsgesellschaft über die ebay-Plattform einen Massagesessel zum Preis von 31,60 € plus 39,90 € Versandkosten und einen Sonnenschirm für 26,25 € plus 10,-- € Versand gekauft.

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Die automatische Preisermittlung von der Verkäuferseite hat einen Gesamtbetrag von 127,75 € errechnet. Diesen Betrag habe ich am 1. März 2010 überwiesen. Gleich nach der Überweisung habe ich festgestellt, dass der Gesamtbetrag falsch errechnet wurde - nämlich um satte 20,-- € zu viel. Der Versandpreis wurde mit 69,90 € berechnet statt mit 49,90 €.

Sofort habe ich per E-Mail den Verkäufer kontaktiert und die falsche Errechnung des Preises genannt. Die Antwort war "wir korrigieren die Rechnung".

Eine weitere Mail musste ich schicken um zu erfahren, was mit dem bereits überwiesenen Differenzbetrag passiert:

"Wir überweisen das zurück."
Zwei Tage später habe ich nachgefragt: "Wann werden sie es denn zurücküberweisen?"
Antwort: "Die Buchhaltung ist über Ihre Kontodaten informiert".
Ich wieder: "Schön, informiert. Aber wann wird die Überweisung getätigt?"
Antwort: "Haben Sie einfach Geduld".

Heute, 9. März, ist es nun genau eine Woche her, dass der Betrag nicht zurücküberwiesen wurde.

Ich benötige für eine Überweisung höchstens zwei Tage. Die Firma Jago schafft es nicht einmal in einer Woche.
Also nochmals Kontakt aufgenommen: "Wie sieht das nun aus mit der Rücküberweisung?"
Antwort: "Die Rücküberweisung verzögert sich". Mir fällt nichts ein, was eine Rücküberweisung verzögern könnte!

Falls JAGO denkt, ich werde irgendwann klein beigeben, haben die sich gewaltig in den Finger geschnitten. Diese ReclaBox hier ist erst der erste Schritt!

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Meine Forderung an JAGO AG: Sofortige Rücküberweisung des zu viel geforderten Betrages, nämlich 20,--!


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


13.03.2010 | 21:05
von ReclaBoxler-6830292 | Regelverstoß melden
Von denen habe ich einmal eine - nach eigener Beschreibung - Bauschubkarre mit Aluwanne ersteigert. Die war zum einen aus verzinktem Blech und zweitens dermaßen unbrauchbar, weil sie dauernd beim Beladen nach vorne kippte. Die hält keiner Prüfung stand, wird von denen immer noch vertreiben und ist aus meiner Sicht ein echtes Sicherheitsrisiko.
Meine negative Bewertung war derzeit nur gerechtfertigt.

15.03.2010 | 10:40
von Ozan Topcuogullari gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich mit einem Anwalt gedroht habe, wurde der Betrag zurücküberwiesen.




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