1225 Views | 17.03.2010 | 17:39 Uhr
geschrieben von T. City

Taxi Verband Berlin Brandenburg e.V. (Berlin)

Geschäftsgebaren des Taxi Verbandes Berlin, Brandenburg e.V.

Zum Taxifahren benötigt man den "Führerschein zur Fahrgastbeförderung", kurz FzF-Schein oder auch P-Schein genannt. Der Gesetzgeber schreibt bestimmte Auflagen vor, die ein angehender Taxifahrer erfüllen muss, um den P-schein zu bekommen. Die schriftliche und mündliche Prüfung des Taxi Verbandes.

SCHLAGWORTE

Hier will ich kurz meine persönlichen Erfahrungen schildern und mich damit über die von mir vermutete Masche des Taxi Verbandes in Berlin beschweren. Zum einen ist die Gebühr von 55 € sehr hoch angesetzt. Eine 30 minütige Prüfung, in der 30 Fragen beantwortet werden müssen, kostet 55 € pro Teilnehmer.

Aber die eigentliche Abzockerei findet meiner Ansicht nach durch die offensichtlich künstlich hochgehaltene Durchfallquote der Taxischein Anwärter statt. Die Prüfer verlangen, dass man Straßen und Orte fehlerfrei zu schreiben hat.

Wenn man innerhalb der Prüfung drei schriftliche Fehler wie z.B. Schapperstr. anstatt Schaperstr. schreibt, wird dies als Prüfungsfehler angerechnet und mit nicht bestanden bewertet. Dabei handelt sich hier um Namen von Straßen oder Orten, die keinen grammatischen Regeln folgen.

Ich kenne persönlich Leute, welche nur die besagte "schriftliche" Prüfung wegen Rechtschreibefehlern fünf bis acht mal wiederholen mussten. Laut den Prüfern sollten diese Leute an ihrer Grammatik arbeiten, obschon bekannt sein dürfte, dass Namen keinen grammatikalischen Regeln folgen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Prüfer sich weigern, Kopien der Prüfungsunterlagen herauszugeben. Laut dem Sekreteriat würde das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) letzteres verbieten.

Natürlich wird vor jeder Wiederholung der Prüfung die Gebühr in Höhe von 55.- Euro erneut abkassiert. (Auf diese Art und Weise wird den Prüflingen 55 € abgenommen und auf den nächsten Termin innerhalb von vier bis sechs Wochen verwiesen).

Eine kleine Anfrage bei einem Sachverständigen des Landesamtes für Ordnungsangelegenheiten hat ergeben, dass nur inhaltliche Fehler bei der besagten Prüfüng zählen würden und dies nicht für Rechtschreibefehler gelten würde.

Zur mündlichen Prüfung: hier wird mündlich abgefragt, ob man bestimmte Strassen kennt und wo diese enden oder wo sich eine bestimmte Ortschaft befindet, bzw. die kürzesten Strecken von einem Start zu einem Endpunkt! Es müssen zwei Zielfahrten von A bis B z.B. vom Flughafen Tegel bis Flughafen Schönefeld (die Kürzeste Strecke) beschrieben werden.

Im einzelnen müssen alle Strassen, Plätze, Brücken, die auf der kürzesten Strecke liegen beim Namen genannt werden. Als nicht bestanden gilt, wenn man eine Straße, Brücke oder einen öffentlichen Platz vergisst und nicht nennt oder der Prüfer der Meinung ist, über andere Straße wäre die Distanz z. B. 50m kürzer.

Der Taxiverband besteht fast nur aus einzelnen Taxiunternehmen, die in jedem neuen Fahrer einen weiteren Konkurrenten sehen.

Abschließend will ich folgende Link zur webseite des Taxiverbandes erwähnen: www.taxiverband-berlin.de/taxiverband/taxischein.php. Die dort zu entnehmenden Informationen zur Qualitätssicherung und zum Schutz der Fahrgäste und bestimmte Auflagen, die ein Taxifahrer erfüllen muss, um dieser Tätigkeit nachgehen zu dürfen, existieren innerhalb des Testverfahrens nicht. Dinge wie Gäste oder Fahrerschutz, Service - Qualität oder die Sicherheit bei Nachtfahrten oder ähnliches wird dort erst gar nicht erwähnt.

Ich sehe mich und alle die anderen dem Taxiverband ausgeliefert und abgezockt! Eigenartig und erwähnenswert ist auch, dass dort nur Barzahlungen akzeptiert werden. Keine Überweisung, keine elektronische Zahlungsmöglichkeiten. Wie eigenartig! Ein Schelm, der böses dabei denkt.

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Kommentare und Trackbacks (8)


17.03.2010 | 18:55
von ReclaBoxler-3487517 | Regelverstoß melden
Na, Gott sei Dank, sind die Regeln so streng!< Ich möchte einen Taxifahrer, der sich auskennt, nicht einen, dem ich den Weg beschreiben muss, weil er den Strassennamen falsch ins Navi eingegeben hat.

17.03.2010 | 21:01
von Norbert50 | Regelverstoß melden
Irgendwie müssen ja die armen Taxiunternehmen zu Deckungsbeiträgen kommen. Wenn die Fahrgäste wegbleiben, gibt´s halt Prüfungsgebühren.

Seltsam: Es gibt eine Unzahl von Taxikutschern nicht deutscher Abstammung. Warum auch nicht? Nur, wenn diese Herren unsere Sprache nur unzureichend sprechen, dann wird es wohl auch schriftlich nicht zum Besten bestellt sein. Wie haben sie dann wohl die Prüfung bestanden?

18.03.2010 | 00:31
von CB | Regelverstoß melden
Zum 1. Kommentar: Früher, als es noch kein Navi gab, wurde man auch von A nach B (ohne eigene Wegbeschreibung) gebracht, frage mich, wie das damals ging?
Vor allem aber tut sich die Frage auf, haben die sich tatsächlich die grammatisch korrekte Schreibweise der Straßennamen eingeprägt, und wenn nicht, wie konnten die denn dann trotzdem die richtige Straße finden?

18.03.2010 | 13:25
von Stets mit Durchblick | Regelverstoß melden
Also, zwischen Schaper und Schapper ist ja wohl ein Unterschied, nicht nur wegen dem fehlenden 'p', sondern auch in der Ausprache!

Von der korrekten Schreibweise der Eigennamen abgesehen, gelten eigentlich drei Grundregeln für Straßennamen:

1.) Zusammen geschrieben immer bei Eigennamen: z.B. Bismarckstr.

2.) Getrennt immer bei geographischen Namen: z.B. Hamburger Str.

3.) Mit Bindestrich immer bei zusammengesetzten Namen: z.B. Freiherr-vom-Stein-Str.

Das hab' ich schon vor fast 40 Jahren in der Schule gelernt! Kann ja wohl nicht so schwer sein...

19.03.2010 | 09:57
von Alfried Pauls | Regelverstoß melden
Wir reden hier über ein Taxi Schein und nicht über (Magisterarbeit Deutsch). Ich bin Deutscher und habe mein Abitur mit Note 2 in Deutsch bestanden. Um mein Studium zu finazieren, musste ich vor drei Monaten den P-Schein machen. Ich kann nur zustimmen, daß was dort abspielt, ist reine Abzockerei. Ich musste acht Mals die Prüfungen wiederholen (drei Mal schriftlich, fünf Mal mündlich).

20.03.2010 | 20:59
von ReclaBoxler-9016126 | Regelverstoß melden
 spider monkey Alfried Pauls.
Wie viel haben Sie dem Prüfer bezahlt, um mit der Masse an Fehlern, die Sie hier schon zeigen, die Deutschprüfung mit Note 2 zu bestehen?

Sorry, aber wenn man schon damit an einem öffentlichen Board damit prahlt, dann sollte man wenigstens auch einigermaßen fehlerfrei schreiben.

Wer Fehler findet, darf sie behalten. :-)

01.07.2010 | 21:01
von ReclaBoxler-1713517 | Regelverstoß melden
Den Schein kann man auch kopieren. ; )

29.07.2010 | 21:23
von Sabine Taxi | Regelverstoß melden
Ja, diese Herren tun sich da mehr als wichtig. Ich mußte auch öfter hin - ich glaube sieben mal - die Schriftliche habe ich sofort bestanden, kein Thema. Ich habe es auch noch eingesehen, dass ich die erste Prüfung verhauen habe, aber danach habe ich nur gebüffelt, weil ich wußte, worauf es ankam. Da wird absolute Krümelkackerei betrieben, anstatt man mal die Prüfungsbedingungen überarbeitet. Es sieht in der Praxis doch vieles ganz anders aus.
Aber durch die Prüfungsgebühren finanzieren sich halt Taxiverband und Innung und das ist wohl fest eingeplant. Die Bedingungen für diese Prüfungen sind vollkommen irrational - wenn denen dein Gesicht nicht gefällt, dann denken die sich schon was aus, damit du durchfällst. Es müßte vielmehr so sein, dass ein Losverfahren angewendet wird, d. h. man müßte eine Prüfungsfrage ziehen und dann beantworten. Die Antworten müßten schriftlich fest verankert sein, damit es keine Diskussionen hinterher gibt.
Man sitzt da wie ein Häufchen Elend und zittert und hofft, dass man die Antwort weiß. Die meisten dieser Herren haben diese Prüfung noch gemacht, als es nur Ost und West gab, also die Hälfte der Stadt!



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